Samtgemeinde Harsefeld: Barrierefreiheit
Um den Anforderungen möglichst vieler Besucher gerecht zu werden, versuchen wir unser Internet-Angebot stets barrierefrei zu gestalten.
Der Gesetzgeber hat hierfür die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter in der “Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)” festgelegt.
Demnach bedeutet “Barrierefrei”, dass ein Internet-Angebot auch für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen lesbar und bedienbar ist. Dieses gilt insbesondere für die Technik (Web-Browser und Betriebssystem), für den Inhalt (Übersicht, Verständlichkeit) und für die Benutzerfreundlichkeit.
Nutzen Sie daher möglichst einen aktuellen Web-Browser, da ältere Browser Inhalte teilweise nicht einwandfrei darstellen können.
Unsere Internetangebot berücksichtigt:
- Einhaltung aktueller Web-Standards
- Strikte Trennung von Inhalt und Design
- Verzicht auf grafische Navigationselemente und grafische Überschriften
- Bilder werden durch beschreibende Texte ergänzt
- optimierte Farbgestaltung
- Einsatz von relativen Schriftgrößen im ganzen Internet-Angebot, so dass alle Schriften skalierbar sind
- In Tabellen Auszeichung von Überschriften, Kopfzeilen und Vorspalten
Sollte Ihnen, trotz aller Sorgfalt, dennoch der Zugang zu Informationen auf dieser Internetseite nicht oder nur erschwert möglich sein, nutzen Sie bitte das Kontaktformular und setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.