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Samtgemeinde Harsefeld: Außenbereichssatzung “Lange Straße” im Ortsteil Ahrenswohlde, Gemeinde Ahlerstedt


Außenbereichssatzung “Lange Straße” im Ortsteil Ahrenswohlde, Gemeinde Ahlerstedt


Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ahlerstedt hat in seiner Sitzung am 02.12.2021 beschlossen, für den Bereich “Lange Straße” eine Außenbereichssatzung aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 BauGB bekannt gemacht.

In derselben Sitzung hat der Verwaltungsausschuss den ausgearbeiteten Satzungsentwurf gebilligt und beschlossen, auf dieser Grundlage die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

Die Gemeinde Ahlerstedt beabsichtigt im Plangebiet die geringfügige Fortentwicklung der bebauten Strukturen im Außenbereich. Es soll dadurch eine sinnvolle und städtebaulich geordnete Nutzung der vorhandenen Splittersiedlung ermöglicht werden.

Das Instrument der Außenbereichssatzung bietet die Möglichkeit für bebaute Gebiete im Außenbereich, in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist eine Genehmigungsgrundlage zu schaffen. Hierbei besteht der Zweck der Satzung darin, für einen eng abgegrenzten Bereich einzelne Bebauungen grundsätzlich zu ermöglichen, den angrenzenden Außenbereich jedoch vor Bebauung zu schützen. Die Außenbereichssatzung schafft jedoch kein Baurecht, sondern alle Vorhaben sind weiterhin nach § 35 Abs. 2 als Einzelfall zu prüfen.

Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Das Plangebiet ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan:

Der Satzungsentwurf mit Begründung liegen in der Zeit vom

14.01.2022 bis einschließlich 14.02.2022

während der Dienststunden im Rathaus der Samtgemeinde Harsefeld, Fachbereich III – Planen und Bauen, Zimmer 122, Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld sowie im Gemeindebüro Ahlerstedt, Kakerbecker Straße 1, 21702 Ahlerstedt öffentlich aus.

Ergänzend stehen die Entwurfsunterlagen im Internet unter www.harsefeld.de/Bekanntmachungen/Bauleitplanungen zur Verfügung.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Inhalten des Planentwurfs schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben können.

Der Bürgermeister

Uwe Arndt

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13. Januar 2022
Aktuelles, Allgemein, Bauleitplanungen