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Samtgemeinde Harsefeld: Auslegung der Vorschlagsliste der Hauptschöffen und Ersatzschöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028


Auslegung der Vorschlagsliste der Hauptschöffen und Ersatzschöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028


Der Rat der Samtgemeinde Harsefeld hat in seiner Sitzung am 27. April 2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Hauptschöffen und Ersatzschöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 beschlossen. Die Vorschlagsliste liegt im Rathaus der Samtgemeinde Harsefeld, Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld, an der Information öffentlich aus und kann in der Zeit von Donnerstag, 04. Mai 2023 bis Donnerstag, 11. Mai 2023 während der Öffnungszeiten eingesehen werden.

Einsprüche darüber, dass Personen in die Liste aufgenommen worden sind, die nach den
§§ 31 ff. Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder sollten, können innerhalb einer Woche ab dem Ende der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Samtgemeinde Harsefeld, Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld oder per Mail ordungsamt@harsefeld.de erhoben werden.



Ute Kück
Samtgemeindebürgermeisterin

Harsefeld, 03.Mai 2023



4. Mai 2023
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