Politik im Bürgernet Harsefeld
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Politik

Politische Zusammensetzungen der Gemeinden

Die Organe der Samtgemeinde und ihre Aufgaben

Der Samtgemeinderat

Der Rat der Samtgemeinde Harsefeld besteht zur Zeit aus 35 Ratsmitgliedern, wovon alle 35 im Rahmen der Kommunalwahl von den Bürgerinnen und Bürgern für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt worden sind. Hinzu kommt der direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Samtgemeindebürgermeister, der kraft seines Amtes Mitglied im Samtgemeinderat ist.

Die wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten werden im Rat beschlossen. Dazu gehören unter anderem der Erlass, die Aufhebung und die Änderung von Satzungen, die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern), der Erlass der Haushaltssatzung, die Festsetzung des Investitionsprogramms sowie die Aufnahme von Krediten und die Errichtung und Übernahme von öffentlichen Einrichtungen. Bevor allerdings der Rat einen Beschluss fasst, wird die jeweilige Angelegenheit in den Fachausschüssen beraten und vom Samtgemeindeausschuss ein Entscheidungsvorschlag erarbeitet.

Die Samtgemeinderatssitzungen werden vom Ratsvorsitzenden geleitet. Er übt sein Amt ehrenamtlich aus. Als Mitglieder der Fachausschüsse werden Ratsmitglieder, aber auch sachkundige Vertreter aus der Bürgerschaft benannt. Ist also ein Sachthema im zuständigen Ausschuss beraten worden, werden Beratungsergebnisse und Beschlussempfehlungen dem Samtgemeindeausschuss vorgelegt, der die Angelegenheit seinerseits berät und dem Rat einen Beschlussvorschlag unterbreitet.

Der Samtgemeindeausschuss

Der Samtgemeindeausschuss besteht aus dem Samtgemeindebürgermeister, der zugleich auch Vorsitzender ist und weiteren acht Beigeordneten. Dies sind Ratsmitglieder, auf deren Fraktion oder Gruppe bei der Sitzverteilung mindestens ein Sitz entfallen ist. Erhält eine Fraktion oder Gruppe keinen Sitz, so kann sie ein Mitglied mit beratender Stimme in den Samtgemeindeausschuss entsenden (Grundmandat). Alle Sitzungen des Samtgemeindeausschusses sind nichtöffentlich. Der Samtgemeindeausschuss ist u. a. auch Entscheidungsgremium für Angelegenheiten, die nicht vom Rat beschlossen werden und nicht von der Verwaltung entschieden werden können. Er beschließt auch über Widersprüche im eigenen Wirkungskreis sowie über Einstellung, Eingruppierung und Entlassung der Angestellten und Arbeiter der Samtgemeindeverwaltung.

Der Samtgemeindebürgermeister

Der Samtgemeindebürgermeister ist Leiter der Samtgemeindeverwaltung und zugleich politischer Repräsentant der Samtgemeinde. Er ist hauptamtlich tätig und wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von 8 Jahren gewählt.

Der Samtgemeindebürgermeister vertritt die Samtgemeinde in allen Verwaltungsangelegenheiten und trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Führung der Verwaltung. Er ist Dienstvorgesetzter aller Beamten, Angestellten und Arbeiter der Samtgemeindeverwaltung.

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