Wahlgrundsätze des Jugendparlaments
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Informationen über Wahlleiter, Wahlausschuss und Wahlhandlung

Wahlgrundsätze für das Jugendparlament der Samtgemeinde Harsefeld

1. Grundsatz
Die Wahl ist allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Die Tage der Wahl, die Wahllokale und die Wahlzeit werden durch das Jugendparlament bestimmt. Die Tage der ersten Wahl, die Wahllokale und die Wahlzeit werden durch den Samtgemeinderat bestimmt.

2. Wahlorgane

2.1 Wahlleiter
Wahlleiter ist ein Angehöriger der Samtgemeindeverwaltung.

2.2 Wahlausschuss
Für die Leitung der Wahl, insbesondere für die Entscheidung der grundsätzlichen Fragen wie:
- Zulassung der Wahlvorschläge
- Ermittlung der Reihenfolge der Kandidaten auf der Wahlliste durch Los
- Öffentliche Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses

wird ein Wahlausschuss gebildet. Diesem gehören folgende Mitglieder an:

5 Jugendvertreter/ innen (ausgenommen Kandidaten). Die Schülerräte der Hauptschule Harsefeld, der Realschule Harsefeld und der Balthasar-Leander-Schule, Harsefeld bestimmen jeweils eine/n Jugendvertreter/in, der Schule am Auetal, Ahlerstedt zwei Vertreter/-innen.
2 Vertreter/-innen der Samtgemeindeverwaltung.

Der Vorsitzende wird aus deren Mitte gewählt.

2.3. Wahlhandlung
Der Wahlleiter fordert 7 Wochen vor dem Tag der Wahl die Wahlberechtigten zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Wahlvorschläge sind bis 3 Wochen vor dem Tag der Wahl beim Wahlleiter einzureichen. Den Wahlberechtigten werden bis zum 12. Tag vor dem Tag der Wahl die Wahlunterlagen zugestellt.

Jeder Wahlvorschlag muss in Blockschrift oder Maschinenschrift die wählbaren Bewerber/innen in eindeutiger Reihenfolge mit Vor- und Familiennamen, Anschrift und Geburtsdatum aufführen.

Mit dem Wahlvorschlag muss die Erklärung des Bewerbers eingereicht werden, dass er mit der Aufnahme des Namens in dem Wahlvorschlag einverstanden und bereit ist, bei einer eventuellen Wahl ein Mandat im Jugendparlament anzunehmen.

Der Wahlausschuss beschließt vor Beginn der Wahl in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Ein Wahlvorschlag ist zurückzuweisen, wenn er verspätet eingereicht wurde oder den Anforderungen nicht entspricht, die durch diese Wahlgrundsätze aufgestellt sind.

Die Wahl erfolgt aufgrund der von den Wahlberechtigten eingereichten Wahlvorschlägen.

Gewählt wird auf der Basis einer Personenwahl gemäß den Grundsätzen für die Arbeit des Jugendparlaments der Samtgemeinde Harsefeld. Die Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen sind gewählt. Die restlichen sind Ersatzkandidaten.

Bei der Wahl sind Wahlurnen zu benutzen. Briefwahl ist möglich. Bei der Briefwahl hat die wählende Person den Stimmzettel in einen Wahlbriefumschlag der Wahlleitung so rechtzeitig zuzuleiten , dass der Wahlbriefumschlag am letzten Wahltag bis zum Ende der festgelegten Wahlzeit vorliegt.

Jeder Wahlberechtigte verfügt über 3 Stimmen. Es dürfen einem Kandidaten/ einer Kandidatin von jedem Wähler/ jeder Wählerin höchstens 3 Stimmen gegeben werden. Panaschieren ist zulässig.

Ungültig sind Stimmen, wenn der Stimmzettel

- als nicht amtlich hergestellt erkennbar ist
- keine Kennzeichnung enthält
- den Willen des Wahlberechtigten nicht zweifelsfrei erkennen lässt
- einen Zusatz oder Vorbehalt enthält

 

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