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Name | Funktion | Telefon |
| Peter Krause | Präsident | (04164) 2721 |
| Gitta Oldenbüttel | Vizepräsidentin Musikwesen und Festlichkeiten | (04164)3443 |
| Peter Nowak | Vizepräsident Schießsport | (04164) 877639 |
| Klaus-Dieter Ruge | Schriftführer und Öffentlichkeitsarbeit | (04164) 3485 |
| Wilhelm Hilz | Schatzmeister | (04164) 4410 |
| Peter Nowak | Hauptschießmeister | (04164) 877639 |
| Manuela Doerfling | Vereinsadjutantin | (04164) 4768 |
| Peter Oldenbüttel | Vereinskommandeur | (04164) 3443 |
| Stefan Meyer | Sachwalter | (04164) 812881 |
| Peter Krause | Leiter der Jugendabteilung | (04164) 2721 |
| Constance Lukas | Mitgliederwartin | (04164) 859295 |
| Constance Lukas | Leiterin der Damenabteilung | (04164) 859295 |
| Johannes Bessell | Leiter der Jungschützenabteilung | (04164) 859899 |
| Marc Ramsauer | Leiter der Gewehrschützenabteilung | (04164) 889035 |
| Konstantin Krüger | Leiter der Pistolenschützenabteilung | (04164) 812982 |
| Gerd Schwabe | Leiter der Kinderschützenabteilung | (04164) 5742 |
| Manfred Deden | Leiter des Festausschusses | (04164) 3130 |
| Hans-Jürgen Bensch | Vertreter der Seniorenabteilung | (04164) 4991 |
| Peter Krause | Schützenkönig 2009/2010 | (04164) 2721 |
§1
§2
§4
§5
§6 §7
§8
I. dem geschäftsführenden Vorstand (Präsidium):
II. dem erweiterten Vorstand:
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I. AUSZEICHNUNGEN DES VEREINS Verdiente Schützen werden nach Maßgabe der Ehrungsordnung des Bezirksschützenverbandes Stade mit diversen Auszeichnungen sowohl des Bezirksschützenverbandes Stade als auch des Nordwestdeutschen Schützenbundes und des Deutschen Schützenbundes ausgezeichnet. Darüber hinaus werden Verdienstnadeln für eine 25-, 40-, 50-, 60-, und 70-jährige Mitgliedschaft im Deutschen Schützenbund vergeben. Ergänzend zu diesen über den Bezirk vergebenen Auszeichnungen vergibt der Schützenverein Harsefeld folgende Auszeichnungen: 1. Vereinszugehörigkeitsnadeln Vereinszugehörigkeitsnadeln werden für eine jeweils 10-jährige Mitgliedschaft im Verein erteilt und zwar - beginnend mit einer 10-jährigen Mitgliedschaft - alle 10 Jahre. 2. Ehrenabzeichen des Vereins Ehrenabzeichen des Vereins werden an Mitglieder, welche mindestens 6 Jahre Mitglied des Vereinsvorstandes waren, wie folgt vergeben: a) nach 6-jähriger Vorstandstätigkeit: silberne Ehrennadel, b) nach 9-jähriger Vorstandstätigkeit: goldene Ehrennadel, c) nach 12-jähriger Vorstandstätigkeit: silberner Ehrenorden, d) nach 15-jähriger Vorstandstätigkeit: goldener Ehrenorden, C) nach 18-jähriger Vorstandstätigkeit: goldenes Verdienstkreuz. Die vorgenannten Ehrenabzeichen werden nach dem Ausscheiden aus dem Vorstand verliehen. 3. Ehrenteller des Schützenvereins Harsefeld Der Ehrenteller des Schützenvereins Harsefeld wird an Mitglieder, welche über einen längeren Zeitraum besondere Leistungen in der Vereinsarbeit oder in schießsportlicher Hinsicht erbracht haben, verliehen. Je Kalenderjahr werden nicht mehr als zwei Ehrenteller verliehen. 4. Ehrenbrief des Schützenvereins Harsefeld Der Ehrenbrief des Schützenvereins Harsefeld wird solchen Mitgliedern, welche ca. 30 Jahre Mitglied im Schützenverein Harsefeld sind und während dieser Zeit überragende Leistungen in der Vereinsarbeit oder in schießsportlicher Hinsicht erbracht haben, verliehen. Je Kalenderjahr wird nicht mehr als ein Ehrenbrief verliehen. 5. Übergangsregelung Die Auszeichnungen gemäß Ziffern 1. bis 4. werden erstmals nach dem Inkrafttreten dieser Ehrungsordnung vergeben. Vereinsmitgliedern, welche die Voraussetzungen zur Verleihung der Auszeichnungen gemäß Ziffer 1 vor dem Inkrafttreten dieser Ehrungsordnung erfüllt haben, erhalten die Vereinszugehörigkeitsnadeln auf Antrag vom Mitgliederwart/der Mitgliederwartin. Vereinsmitglieder, welche die Voraussetzung für die Erteilung der Auszeichnungen gemäß Ziffer 2. im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ehrungsordnung erfüllt haben, erhalten die Auszeichnungen gemäß Ziffer 2. auf Antrag vom Vorstand. Der Antrag ist beim Schriftführer zu stellen. II. EHRENSCHÜTZEN Ehrenschützen sind gemäß § 5 Ziffer 3. Abs. 2 unserer Satzung diejenigen Mitglieder, welche das 70ste Lebensjahr vollendet haben. III. EHRENMITGLIEDER Ehrenmitglieder werden gemäß § 3 Ziffer 4. unserer Satzung vom Vorstand auf Lebenszeit vom Vorstand ernannt. IV. EHRENPRÄSIDENT Der Ehrenpräsident wird auf Vorschlag des Vorstandes von der Generalversammlung ernannt und gehört gemäß § 8 der Satzung dem erweiterten Vorstand an. V. INKRAFTTRETEN Diese Ehrungsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung auf der 96. Generalversammlung des Vereins am 26.02.1999 in Kraft. |
1. Die Versammlung wird durch den Präsidenten anhand der Tagesordnungspunkte, bei dessen Verhinderung von dem Vizepräsidenten geleitet. Ist auch der Vizepräsident nicht anwesend, so bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter.
2. Die Tagesordnungspunkte kommen in der festgesetzten Reihenfolge zur Beratung und Abstimmung, wenn die Versammlung nichts anderes beschließt. 1. Eröffnung 2. Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung 3. Feststellung der Stimmberechtigten 4. Bekanntgabe und Behandlung der Einsprüche zum letzten Protokoll 5. Genehmigung der Tagesordnung 6. Berichte der Vorstandsmitglieder, soweit diese nicht bereits veröffentlicht sind 7. a) Vorlage des Jahresabschlusses b) Bericht der Rechnungsprüfer c) Beratung und Abstimmung über den Jahresabschluss 8. Entlastung des Vorstandes, wobei der Antrag der Rechnungsprüfer bei entsprechender Verlesung als ordnungsmäßig gestellt gilt. 9. Behandlung und Abstimmung über die Etatvorlage für das Folgejahr 10. Wahlen (gemäß V.) a) Wahlen von Vorstandsmitgliedern laut Satzung §10. b) Wahl der drei Rechnungsprüfer. 11. Anträge a) Anträge auf Satzungsänderung b) Anträge auf Änderung von Ordnungen c) Sonstige Anträge 12. Ehrungen 13. Verschiedenes 14. Schluss der Versammlung
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