Die Abwasserabgabe ist eine Abgabe die vom Land Niedersachsen erhoben wird. Durch die Satzung der Samtgemeinde Harsefeld über die Abwälzung der Abwasserabgabe wird diese Abgabe auf die Betreiber von Kleinkläranlagen abgewälzt. Den aktuellen Gebührensatz können Sie dieser Satzung entnehmen.
Es gibt die Möglichkeit von dieser Abwasserabgabe befreit zu werden. Voraussetzung hierfür ist eine Kleinkläranlage, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht (DIN-Norm). Die Entscheidung ob ein Betreiber von der Abwasserabgabe befreit werden kann oder nicht trifft die untere Wasserbehörde des Landkreises Stade.
Für die genauen Vorraussetzungen und die Abwasserabgabebefreiung selber (Wasserbehördliche Erlaubnis) wenden Sie sich bitte an den Landkreis Stade (Telefon 04141 / 12-535).
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Kämmereiamt bei Frau Ahrens.
Zimmer 26 Tel.: 04164 / 887-128, Fax: 04164 / 8873-28,
E-mail: natalie.ahrens@harsefeld.de
Eigentümer von Grundstücken die nicht an zentrale Abwasseranlagen (Kanalisation) angeschlossen sind, müssen ihr Abwasser über Kleinkläranlagen entsorgen. Der in den Abwasseranlagen entstehende Fäkalschlamm muss bei "älteren" Anlagen einmal im Jahr abgefahren werden. Als Richtwert der abzufahrenden Kubikengen wird hier die gemeldete Personenzahl zum 30.06. genommen. Je nachdem wie funktionstüchtig die Anlage ist, kann es bei der Abfuhr auch zu größeren oder geringeren Abfuhrmengen kommen.
Bei "neueren" Anlagen, welche den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen, bestimmt eine Wartungsfirma die Abfuhrtermine. Diese Wartungsfirma führt je nach Typ der Anlage 2 bis 4 mal im Jahr eine Wartung durch.
Um eine solche Wartungsfirma beauftragen zu können, muss die Anlage den neuesten DIN-Normen entsprechen und die untere Wasserbehörde vom Landkreis Stade muss eine Wasserbehördliche Erlaubnis für diese Kläranlage ausgestellt haben.
Weitere Informationen über die aktuellen DIN-Normen von Kleinkläranlagen können Sie beim Landkreis Stade erfragen (Telefon 04141 /12-535).
Den aktuellen Gebührensatz der Fäkalschlammabfuhr können Sie der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung entnehmen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Kämmereiamt bei Frau Ahrens.
Zimmer 26 Tel.: 04164 / 887-128, Fax: 04164 / 8873-28,
E-mail: natalie.ahrens@harsefeld.de
Friedhofsgebühren entstehen bei Erwerb einer Grabstelle auf einem der Friedhöfe der Samtgemeinde Harsefeld. Grundlage für die Erhebung dieser Gebühr ist die Friedhofsgebührensatzung. Hier sind auch die aktuellen Gebührensätze nachzulesen.
Die laufenden Gebühren entstehen zum 01.01. des nachfolgenden Jahres nach der ersten Beisetzung, bzw. nach Erwerb.
Eine Grabstelle kann 30 Jahre nach der letzten Beisetzung per Verzichtserklärung im Friedhofsamt der Samtgemeinde Harsefeld zurückgegeben werden. Die Gebühren werden dann zum 01.01. des folgenden Jahres in Abgang gebracht.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Kämmereiamt bei Frau Ahrens.
Zimmer 26 Tel.: 04164 / 887-128, Fax: 04164 / 8873-28,
E-mail: natalie.ahrens@harsefeld.de
Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine Realsteuer.
Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich nach dem Gewinn des Betriebes. Der Gewerbesteuermessbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.
Nachfolgend sind die aktuellen Hebesätze der Gemeinden der Samtgemeinde Harsefeld aufgeführt:
Flecken Harsefeld - 410 %
Gemeinde Ahlerstedt - 410 %
Gemeinde Bargstedt - 330 %
Gemeinde Brest - 390 %
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Kämmereiamt bei Frau Tobaben.
Zimmer 25 Tel.: 04164 / 887-129, Fax: 04164 / 8873-20,
E-mail: marianne.tobaben@harsefeld.de
Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhoben.
Grundsteuer B wird für sonstige unbebaute bzw. bebaute Grundstücke erhoben.
Die Grundsteuer wird aus dem Grundsteuermessbetrag und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde errechnet.
Der Grundsteuermessbetrag richtet sich nach dem Wert des Grundstücks. Er wird vom Finanzamt in einem Grundsteuermessbescheid festgesetzt.
Nachfolgend sind die aktuellen Hebesätze der Gemeinden der Samtgemeinde Harsefeld aufgeführt:
| Grundsteuer A | Grundsteuer B | |
| Flecken Harsefeld | 420 % | 420 % |
| Gemeinde Ahlerstedt | 420 % | 420 % |
| Gemeinde Bargstedt | 360 % | 360 % |
| Gemeinde Brest | 400 % | 400 % |
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Das heißt bei Verkäufen kann die Grundsteuer erst nach Erhalt des neuen Grundsteuermessbescheides ab dem 01.01. des Folgejahres in dem das Grundstück verkauft wurde auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden.
Lesen Sie hierzu auch das Merkblatt bei Veräußerung von Grundstücken.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Kämmereiamt bei Frau Ahrens.
Zimmer 26 Tel.: 04164 / 887-128, Fax: 04164 / 8873-28,
E-mail: natalie.ahrens@harsefeld.de
Der Hund wird ab dem dritten Lebensmonat steuerpflichtig. Ab dann muss der Hund bei der Gemeinde angemeldet werden. Wird ein älterer Hund angeschafft, muss dieser zwei Wochen nach Erhalt zur Hundesteuer angemeldet werden.
Formular Anmeldung zur Hundesteuer
Grundlage der Hundesteuer sind die Hundesteuersatzungen der einzelnen Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Harsefeld. Hier sind auch die aktuellen Gebührensätze der Hundesteuer aufgeführt:
Harsefeld
Ahlerstedt
Bargstedt
Brest
Wenn der Hund aus der Samtgemeinde Harsefeld verzieht, muss er abgemeldet werden. Hierfür benötigt die Gemeinde,
Formular Abmeldung Hundesteuer
Wenn ein Hund seine Hundesteuermarke verloren hat, kann man bei der Samtgemeinde Harsefeld eine Ersatzmarke kaufen. Hierfür muss der Hundehalter persönlich vorbeikommen. Eine neue Hundesteuermarke kostet 1,00 €.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Kämmereiamt bei Frau Ahrens. Zimmer 26 Tel.: 04164 / 887-128, Fax: 04164 / 8873-28, E-mail: natalie.ahrens@harsefeld.de
Kanalgebühren werden für die Benutzung der Kanalisation erhoben. Jeder Eigentümer eines Grundstücks, welches an die Kanalisation angeschlossen ist, muss diese Gebühr entrichten. Die Abrechnungsmenge richtet sich nach dem Frischwasserverbrauch. Dieser wird vom Trinkwasserverband Stader Land festgestellt.
In den meisten Fällen innerhalb der Samtgemeinde Harsefeld werden die Kanalgebühren im Auftrag der Samtgemeinde Harsefeld, zusammen mit dem Frischwasser vom Trinkwasserverband Stader Land in Dollern abgerechnet.
Wassermengen, die nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangen sollen, können auf Antrag abgesetzt werden. Der Nachweis ist durch einen Absetzmengenzähler des Trinkwasserverbandes Stader Land, Immengrund 5, 21739 Dollern, zu erbringen. Der Antrag ist an den Trinkwasserverband zu richten; der Antragsteller trägt die Kosten.
http://www.twv-staderland.de/pdf/Infobrief_Abwasserunterzaehler.pdf
Den aktuellen Gebührensatz der Kanalgebühren können Sie der
Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung entnehmen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Kämmereiamt bei Frau Ahrens.
Zimmer 26 Tel.: 04164 / 887-128, Fax: 04164 / 8873-28,
E-mail: natalie.ahrens@harsefeld.de
Die Vergnügungssteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer und als örtliche Aufwandssteuer durch das Grundgesetz dem kommunalen Bereich überlassen. Sie verfolgt regelmäßig mehrere Zwecke:
Um aber im Randbereich zu den Aktivitäten in Wissenschaft und Kultur keine Einschränkungen vorzunehmen, gibt es eine Vielzahl von steuerbefreiten Vergnügen. Von Bedeutung ist ferner, ob der Zutritt ohne Entgelt möglich ist.
Besondere Anforderungen sind für Automaten mit Gewaltspielen geregelt; daneben kommt es auch darauf an, ob solche Geräte in Spielhallen u.ä. aufgestellt sind.
Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Kämmereiamt bei Frau Konrad. Zimmer 23 Tel.: 04164 / 887-121, Fax: 04164 / 8873-74, E-mail: petra.konrad@harsefeld.de