Wo erhalte ich Urkunden?
Die Personenstandsregister werden bei dem Standesamt geführt, in dessen Bezirk das Ereignis (Geburt, Eheschließung , Sterbefall) stattgefunden hat. Alle Urkunden sind deshalb bei dem Standesamt erhältlich, welches den Personenstandsfall beurkundet hat.
Wem können Urkunden ausgehändigt werden?
Alle Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen.
Gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes (PStG) können die Urkunden nur von solchen Personen verlangt werden, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht, sowie deren Verwandten in gerader Linie (Vorfahren und Abkömmlinge). Weiterhin können Ehegatten und Geschwister der Person, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht Urkunden verlangen.
Andere Personen - dazu zählen auch Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur ein Recht auf Ausstellung, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Wenn Sie nicht zu dem genannten Personenkreis der Berechtigten zählen, dann müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen und ggfls. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches vorlegen.
Dieses gilt auch für Antragsteller, die Urkunden bzw. Auskünfte daraus für private Forschungszwecke wie Ahnenforschung pp. haben möchten.
Ein rechtliches Interesse kann nur anerkannt werden, wenn die Urkunde für die Wahrung rechtlicher Ansprüche benötigt wird.
Falls Sie nicht selbst in dem Eintrag oder der Urkunde eingetragen sind, sollten Sie bei einer Bestellung nähere Angaben machen und evtl. Nachweise mit übersenden:
Wie sind Sie mit der Person verwandt, von der Sie die Urkunde oder Auskunft haben möchten ? Nachweis über rechtliches Interesse: dies kann z. B. ein Vertrag, Grundbuchauszug, Mahnbescheid, Vollstreckungstitel oder ähnliches sein.
Übersendung einer Vollmacht der unmittelbar antragsberechtigten Person (bei Ahnenforschung), Firmen oder Institutionen usw.
Übersendung eines Schriftstückes, aus dem hervorgeht, welche Behörde oder Institution Sie zur Vorlage der Urkunde auffordert.
Was kostet eine Urkunde?
Die zu erhebenden Gebühren im Standesamt werden seit dem 01.01.2009 durch die einzelnen Bundesländer geregelt..
| Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden | 10,00 Euro | |
| Bescheinigung über Namensänderung | 10,00 Euro | |
| Jede weitere Ausfertigung zu einem Personenstandsfall | halbe Gebühr | |
| Auskunft über die Geburtsstunde | 7,00 Euro | |
Urkunden, die für Rentenzwecke, die Beantragung von Kindergeld, Erziehungsgeld sowie für gesetzliche Krankenkassen ausgestellt werden | keine Gebühr | |
Kirchenaustritt (Kosten: 25,00 €)
In Niedersachsen ist der Austritt aus einer Kirche beim Standesamt des Wohnsitzes persönlich zu erklären. Bitte kommen Sie persönlich und bringen Sie Ihren Personalausweis mit. Bei gleichzeitiger Austrittserklärung von Ehegatten aus der gleichen Religionsgemeinschaft wird die Gebühr nur einmal erhoben.
Der Kirchenaustritt wird mit der Entgegennahme der Erklärung wirksam, steuerrechtlich jedoch erst zum ersten des darauf folgenden Monats.
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Standesbeamtin
Rathaus Harsefeld, Zimmer 14, Erdgeschoss Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld
Tel. 04164 / 887-150 | Besuchszeiten im Standesamt: Do 13.30 - 18.00 Uhr.
Nach Vereinbarung sind auch andere Termine möglich. |
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