Was ist bei einem Sterbefall zu tun?
Für die Beurkundung des Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Der Sterbefall ist spätestens an dem, dem Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen. Ist dies ein Sonnabend, so muss die Anzeige an dem darauffolgenden Werktag erstattet werden.
In den meisten Fällen wird ein Bestatter beauftragt, den Sterbefall anzuzeigen. Dieser weiß auch über die mitzubringenden Papiere Bescheid.
Dem Bestatter sind eventuell folgende Unterlagen für die Anmeldung des Sterbefalles mitzugeben:
Gebühren:
Einzelheiten hierzu können jederzeit beim Standesamt erfragt werden.
Was ist noch alles beim Sterbefall zu beachten?
Sterbefall im Ausland
Der Tod eines deutschen Staatsbürgers im Ausland kann nur dann nachbeurkundet werden, wenn ein Wohnsitz im Inland bestand. Bitte beachten sie, dass ausländische Urkunden mit einer Apostille oder Legalisation versehen sein müssen. Welches Verfahren jeweils zur Anwendung kommt hängt von den Verträgen ab, die das jeweilige Land mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat. Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes im Inland. Hier erfahren sie auch, welche Urkunden in ihrem speziellen Einzelfall für die Nachbeurkundung der Geburt erforderlich sind.
Kosten der Nachbeurkundung 30,00 €
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Standesbeamtin
Rathaus Harsefeld, Zimmer 14, Erdgeschoss Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld
Tel. 04164 / 887-150 | Besuchszeiten im Standesamt: Do 13.30 - 18.00 Uhr.
Nach Vereinbarung sind auch andere Termine möglich. |
Vorherige Terminabsprache per Mail oder telefonisch verhindert lange Wartezeiten oder unnötige Wege.
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