Standesamt_Geburten
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Geburten

Was ist bei der Geburt eines Kindes zu tun?


Zuständig für die Beurkundung einer Geburt ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk das Kind geboren wird. Im Standesamt Harsefeld wird also fast ausschließlich nur eine Hausgeburt beurkundet.

Erblickt das Kind in einem Krankenhaus das Licht der Welt, wird die Geburt bei dem entsprechendem Standesamt beurkundet, in dessen Zuständigkeitsbereich das Krankenhaus liegt.

Die Geburt selbst ist innerhalb einer Woche dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.

Bitte nehmen Sie telefonisch oder per Mail Kontakt mit dem jeweiligen Standesamt auf, damit die individuell vorzulegenden Unterlagen besprochen werden können.

 

Vaterschaftsanerkennung  (keine Gebühren!!!)

Der Vater eines Kindes (auch vor der Geburt) erkennt die Vaterschaft beim Standesamt an, wenn er nicht oder noch nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Die Mutter stimmt der Anerkennung zu.

Bitte Personalausweise und Geburtsurkunden mitbringen.

Bitte unbedingt vorher telefonisch oder per Mail Kontakt aufnehmen und einen Termin vereinbaren.



Geburt im Ausland
Die Geburt eines deutschen Staatsbürgers im Ausland kann nur dann nachbeurkundet werden, wenn ein Wohnsitz im Inland besteht. Bitte beachten sie, dass ausländische Urkunden mit einer Apostille oder Legalisation versehen sein müssen. Welches Verfahren jeweils zur Anwendung kommt hängt von den Verträgen ab, die das jeweilige Land mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat. Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt des jeweiligen Wohnortes.  Hier erfahren sie auch, welche Urkunden in ihrem speziellen Einzelfall für die Nachbeurkundung der Geburt erforderlich sind.

Kosten der Nachbeurkundung                                                                   50,00 €


Ansprechpartnerin im Standesamt
 

Standesbeamtin
Nina Bestmann

 

Rathaus Harsefeld,

Zimmer 14, Erdgeschoss

Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld

 

Tel. 04164 / 887-150
Fax 04164 / 887- 392
E-Mail: nina.bestmann@harsefeld.de

Besuchszeiten im Standesamt:

Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr,
Mo. - Mi. 13.30 - 15.30 Uhr

Do 13.30 - 18.00 Uhr.

 

Nach Vereinbarung sind auch andere Termine möglich.


Vorherige Terminabsprache per Mail oder telefonisch verhindert lange Wartezeiten oder unnötige Wege.

 

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