Standesamt_Eheschliessungen
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Eheschließungen in Harsefeld

Eheschließung

Eine beabsichtigte Eheschließung ist bei dem Standesamt anzumelden, in dessen Bereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Wenn Sie nicht im Bereich der Samtgemeinde Harsefeld wohnen aber hier heiraten möchten, wenden Sie sich bitte zur Anmeldung an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.
 
Was Sie im einzelnen für Unterlagen dazu benötigen, können Sie unter Anmeldung einer Eheschließung erfahren.
Bitte beachten Sie, dass in der Samtgemeinde Harsefeld sowohl für die Anmeldung zur Eheschließung als auch für die Eheschließung selbst eine entsprechende terminliche Festsetzung erfolgt.Diese Termine können Sie entweder persönlich oder fernmündlich vormerken lassen. Dabei sollte beachtet werden, dass die Anmeldung der Eheschließung nur 6 Monate Gültigkeit hat.

Allgemeine Hinweise:

Zur Anmeldung der Eheschließung kommen Sie beide nach vorheriger Terminvereinbarung per Mail oder telefonisch persönlich ins Standesamt und bringen folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • aktuelle Aufenthaltsbescheinigung (Sie bekommen diese beim Meldeamt Ihrer Wohnortes, Gebühr in Niedersachsen: 4,80 €),
  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (erhalten Sie beim Standesamt Ihrer Geburtsortes, Gebühr in Niedersachsen: 10,00 €), aktuelle Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder mit Angaben beider Elternteile oder separate Vaterschaftsanerkennung,
  • Sorgerechtserklärung für gemeinsame Kinder, falls Sie es erklärt haben.
  • Falls Sie geschieden oder verwitwet sind, wird eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister vom Heiratsstandesamt (in Niedersachsen 10,00 €)
  • ggfls. das Scheidungsurteil und ein Nachweis über das Sorgerecht von Kindern benötigt,
  • bei verwitweten Personen auch die Sterbeurkunde.

Hinweis: Alle Urkunden, die zur Vorlage beim Standesamt dienen, sollten zeitnah ausgestellt worden sein.

In allen anderen Fällen einer Anmeldung zur Eheschließung sollten Sie sich vorher persönlich beim Standesamt Auskunft einholen.
Dieses kommt in Frage, wenn z.B.:

  • einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist,
  • einer der Verlobten adoptiert worden ist,
  • einer der Verlobten ein minderjähriges Kind hat, welches kein gemeinsames Kind der Verlobten ist,
  • einer der Verlobten minderjährige Kinder hat, die aus verschiedenen Ehen stammen,
  • einer der Verlobten mehrere Vorehen hat,
  • einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • einer der Verlobten eine Ehe im Ausland geschlossen hat,
  • einer der Verlobten im Ausland geschieden wurde,
  • der Tod eines Ehepartners im Ausland beurkundet wurde.

Bei ausländischen Staatsangehörigen sind besondere Vorschriften zu beachten und es müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden.

Seit dem 01. Juli 1998 findet kein öffentlicher Aushang mehr statt. Das Mitbringen zweier Trauzeugen zur Eheschließung ist entfallen. Es können aber nach wie vor 1 oder 2 Trauzeugen zur Eheschließung mitkommen.


Wie viel Personen bei der Eheschließung dabei sein können, ist im einzelnen bei der Anmeldung mit dem Standesbeamten abzusprechen. Ferner sollten Sie sich mit dem Standesamt ihres Wohnortes in Verbindung setzen, wenn Sie im Ausland heiraten möchten oder auch andere Fragen beantwortet haben wollen.

In jedem Fall empfieht es sich, rechtzeitig vor dem Hochzeitstermin telefonisch oder per Mail mit der Standesbeamtin Kontakt aufzunehmen um abzuklären, welche zusätzlichen Unterlagen individuell erforderlich sind und wo diese beschafft werden können.


Ehefähigkeitszeugnis

Was muss ich tun, wenn ich für meine Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis benötige?

An Papieren müssen Sie die gleichen mitbringen, die sie bräuchten um in Deutschland zu heiraten. Also auch Papiere Ihres zukünftigen Ehepartners.

Wenn das Land, in dem Sie als Deutscher heiraten möchten von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, dann haben sie dieses beim Standesamt ihres Wohnsitzes zu beantragen.

Ehefähigkeitszeugnis

40,00 Euro

Ehefähigkeitszeugnis mit Auslandsrechtsbeteiligung

80,00 Euro

 

Für Einzelheiten steht Ihnen das Standesamt Ihres Wohnortes jederzeit zur Verfügung.

Aufenthaltsbescheinigungen zum Zwecke der Eheschließung

Unter Vorlage des Bundespersonalausweises persönlich zu beantragen im Einwohnermeldeamt Harsefeld - Zimmer 3 -                                                      

 

 

4,80 Euro

Gebühr

Eheschließung im Ausland
Nach Rückkehr ins Inland kann die Eheschließung durch das Standesamt am Wohnsitz nachbeurkundet werden. Hierzu benötigen sie neben einem gültigen Personalausweis un einem Auszug aus dem Geburtsregister vor allem die ausländische Heiratsurkunde zuzüglich Übersetzung derselben in die deutsche Sprache.

Bitte beachten sie, dass ausländische Urkunden mit einer Apostille oder Legalisation versehen sein müssen. Welches Verfahren jeweils zur Anwendung kommt hängt von den Verträgen ab, die das jeweilige Land mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat. Es wird daher dringend empfohlen, dass sie sich vor einer Eheschließung im Ausland bei ihrem jeweiligen Standesamt über die entsprechende Rechtslage zu informieren. Hier erfahren sie auch, welche Urkunden in ihrem speziellen Einzelfall für eine Nachbeurkundung der Eheschließung erforderlich sind.

Kosten der Nachbeurkundung                                                                  65,00 €



Ansprechpartnerin im Standesamt
 

Standesbeamtin
Nina Bestmann

 

Rathaus Harsefeld,

Zimmer 14, Erdgeschoss

Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld

 

Tel. 04164 / 887-150
Fax 04164 / 887- 392
E-Mail: nina.bestmann@harsefeld.de

Besuchszeiten im Standesamt:

Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr,
Mo. - Mi. 13.30 - 15.30 Uhr

Do 13.30 - 18.00 Uhr.

 

Nach Vereinbarung sind auch andere Termine möglich.


Vorherige Terminabsprache per Mail oder telefonisch verhindert lange Wartezeiten oder unnötige Wege.

 

Kirchliche Trauung 

Wir möchten heiraten...
Es ist immer wieder ein Glücksfall für unsere Welt, wenn Menschen zusammenhalten und zusammenstehen, sich aufeinander verlassen können, gute und schwere Stunden miteinander teilen. Wo Menschen das Leben gemeinsam meistern, da wird unsere Welt weiter, reicher und schöner.

Das gilt von sich aus bereits für alle Menschen, egal nach welcher Überzeugung sie ihr Leben ausrichten. Wenn aber zwei gläubige Menschen, zwei Getaufte, diese Aufgabe anpacken, dann wird in der Lebensgemeinschaft, die sie eingehen, noch mehr deutlich. In ihrem Bemühen, das Leben gemeinsam aus dem Geist der Liebe heraus zu gestalten, wird für sie und ihre Umgebung die Liebe Gottes in unserer Welt sichtbar. Dies ist der eigentliche Inhalt des Sakraments der Ehe, das sich die Brautleute in der Feier der Trauung spenden. Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, in nächster Zeit Ihre Hochzeit zu feiern, dann finden Sie hier einige wichtige Hinweise, die Ihnen die Vorbereitung erleichtern sollen. 

Wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das Pfarramt ihrer Wahl. Bedenken Sie bitte, dass Termine oftmals schon lange im voraus reserviert sind. Auch gibt es pfarrliche Veranstaltungen, die eine Hochzeit an einem bestimmten Tag unmöglich machen. Dies sollten Sie auf jeden Fall geklärt haben, bevor Sie sich etwa um einen Termin im Gasthaus bemühen.

  • Kirchliche Trauungen werden in der Regel Freitagsnachmittags und an Samstagen - nach entsprechender Terminabsprache - abgehalten.
  • Der Termin der kirchlichen Trauung sollte 6 Monate - spätestens aber 3 Monate - vorher abgesprochen werden. Termine werden im Kirchenbüro unter der Nr. (04164) 811 361 vereinbart. Besetzt ist das Kirchenbüro am Dienstag und Freitag von 10 - 12 Uhr und am Donnerstag von 16 - 18 Uhr.
  • Der jeweilige Pastor wird sich dann anschließend mit Ihnen als Brautpaar in Verbindung setzen und ein Traugespräch vereinbaren. Bei diesem Traugespräch, welches in der Regel 3 bis 4 Wochen vor der Trauung stattfindet, werden die einzelnen Regularien besprochen. Dies ist dann auch der Zeitpunkt, um Ihre besonderen Gestaltungswünsche mit dem Pastor abzusprechen.
  • An Unterlage zur kirchlichen Trauung ist unmittelbar vor Beginn der Zeremonie die Eheurkunde des Standesamtes vorzulegen.
  • Um heiraten zu können, brauchen Sie als Katholik ein Taufzeugnis, das nicht älter als ein halbes Jahr sein darf. Es dient gleichzeitig als Ledigkeitsnachweis. Sie erhalten es bei dem Pfarramt, das für Ihre Taufe zuständig war. Als evangelischer Christ benötigen Sie eine Taufbescheinigung. Hier genügt etwa eine Kopie aus dem Stammbuch der Eltern.
  • Für den Blumenschmuck in der Kirche sorgen Sie als Brautpaar selbst. Der Termin, an dem die Blumen angeliefert werden, sollten Sie mit dem Kirchenbüro absprechen, damit die Kirche auch wirklich offen ist. Dankbar sind wir Ihnen, wenn Sie Ihren Blumenschmuck - zumindest teilweise - in der Kirche belassen können. Dann kann sich auch die Gottesdienstgemeinde am Sonntag an Ihren Blumen erfreuen. Dies wäre für uns auch deshalb eine große Hilfe, weil zwischen Trauung und dem nächsten Gottesdienst der Gemeinde oftmals gar nicht genügend Zeit bleibt, um die Kirche entsprechend anders herzurichten.
  • Fotografieren bzw. Videoaufnahmen während der Trauung sind - nach entsprechender Absprache - prinzipiell möglich.
  • Für persönliche Fragen wenden Sie sich bitte an das Pfarramt der Marien- und Bartholomäikirche
    Pastor Flade, Denkmalsweg 1, 21698 Harsefeld, Tel.: (04164) 811 363
    Pastorenehepaar Rothermund, Stettiner Straße 7, 21698 Harsefeld, Tel.: (04164) 811 511
    oder an das Pfarrbüro, Tel.: (04164) 811 361
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