Eine beabsichtigte Eheschließung ist bei dem Standesamt anzumelden, in dessen Bereich einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Wenn Sie nicht im Bereich der Samtgemeinde Harsefeld wohnen aber hier heiraten möchten, wenden Sie sich bitte zur Anmeldung an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Was Sie im einzelnen für Unterlagen dazu benötigen, können Sie unter Anmeldung einer Eheschließung erfahren.
Bitte beachten Sie, dass in der Samtgemeinde Harsefeld sowohl für die Anmeldung zur Eheschließung als auch für die Eheschließung selbst eine entsprechende terminliche Festsetzung erfolgt.Diese Termine können Sie entweder persönlich oder fernmündlich vormerken lassen. Dabei sollte beachtet werden, dass die Anmeldung der Eheschließung nur 6 Monate Gültigkeit hat.
Allgemeine Hinweise:
Zur Anmeldung der Eheschließung kommen Sie beide nach vorheriger Terminvereinbarung per Mail oder telefonisch persönlich ins Standesamt und bringen folgende Unterlagen mit:
Hinweis: Alle Urkunden, die zur Vorlage beim Standesamt dienen, sollten zeitnah ausgestellt worden sein.
In allen anderen Fällen einer Anmeldung zur Eheschließung sollten Sie sich vorher persönlich beim Standesamt Auskunft einholen.
Dieses kommt in Frage, wenn z.B.:
Bei ausländischen Staatsangehörigen sind besondere Vorschriften zu beachten und es müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden.
Seit dem 01. Juli 1998 findet kein öffentlicher Aushang mehr statt. Das Mitbringen zweier Trauzeugen zur Eheschließung ist entfallen. Es können aber nach wie vor 1 oder 2 Trauzeugen zur Eheschließung mitkommen.
Wie viel Personen bei der Eheschließung dabei sein können, ist im einzelnen bei der Anmeldung mit dem Standesbeamten abzusprechen. Ferner sollten Sie sich mit dem Standesamt ihres Wohnortes in Verbindung setzen, wenn Sie im Ausland heiraten möchten oder auch andere Fragen beantwortet haben wollen.
In jedem Fall empfieht es sich, rechtzeitig vor dem Hochzeitstermin telefonisch oder per Mail mit der Standesbeamtin Kontakt aufzunehmen um abzuklären, welche zusätzlichen Unterlagen individuell erforderlich sind und wo diese beschafft werden können.
Was muss ich tun, wenn ich für meine Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis benötige?
An Papieren müssen Sie die gleichen mitbringen, die sie bräuchten um in Deutschland zu heiraten. Also auch Papiere Ihres zukünftigen Ehepartners.
Wenn das Land, in dem Sie als Deutscher heiraten möchten von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt, dann haben sie dieses beim Standesamt ihres Wohnsitzes zu beantragen.
Ehefähigkeitszeugnis | 40,00 Euro |
Ehefähigkeitszeugnis mit Auslandsrechtsbeteiligung | 80,00 Euro
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Für Einzelheiten steht Ihnen das Standesamt Ihres Wohnortes jederzeit zur Verfügung. Unter Vorlage des Bundespersonalausweises persönlich zu beantragen im Einwohnermeldeamt Harsefeld - Zimmer 3 - |
4,80 Euro Gebühr |
Eheschließung im Ausland
Nach Rückkehr ins Inland kann die Eheschließung durch das Standesamt am Wohnsitz nachbeurkundet werden. Hierzu benötigen sie neben einem gültigen Personalausweis un einem Auszug aus dem Geburtsregister vor allem die ausländische Heiratsurkunde zuzüglich Übersetzung derselben in die deutsche Sprache.
Bitte beachten sie, dass ausländische Urkunden mit einer Apostille oder Legalisation versehen sein müssen. Welches Verfahren jeweils zur Anwendung kommt hängt von den Verträgen ab, die das jeweilige Land mit der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat. Es wird daher dringend empfohlen, dass sie sich vor einer Eheschließung im Ausland bei ihrem jeweiligen Standesamt über die entsprechende Rechtslage zu informieren. Hier erfahren sie auch, welche Urkunden in ihrem speziellen Einzelfall für eine Nachbeurkundung der Eheschließung erforderlich sind.
Kosten der Nachbeurkundung 65,00 € Standesbeamtin Rathaus Harsefeld, Zimmer 14, Erdgeschoss Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld Tel. 04164 / 887-150 Besuchszeiten im Standesamt: Do 13.30 - 18.00 Uhr. Nach Vereinbarung sind auch andere Termine möglich.
Ansprechpartnerin im Standesamt
Nina Bestmann
Fax 04164 / 887- 392
E-Mail: nina.bestmann@harsefeld.de
Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr,
Mo. - Mi. 13.30 - 15.30 Uhr
Vorherige Terminabsprache per Mail oder telefonisch verhindert lange Wartezeiten oder unnötige Wege.
Kirchliche Trauung
Wir möchten heiraten...
Es ist immer wieder ein Glücksfall für unsere Welt, wenn Menschen zusammenhalten und zusammenstehen, sich aufeinander verlassen können, gute und schwere Stunden miteinander teilen. Wo Menschen das Leben gemeinsam meistern, da wird unsere Welt weiter, reicher und schöner.
Das gilt von sich aus bereits für alle Menschen, egal nach welcher Überzeugung sie ihr Leben ausrichten. Wenn aber zwei gläubige Menschen, zwei Getaufte, diese Aufgabe anpacken, dann wird in der Lebensgemeinschaft, die sie eingehen, noch mehr deutlich. In ihrem Bemühen, das Leben gemeinsam aus dem Geist der Liebe heraus zu gestalten, wird für sie und ihre Umgebung die Liebe Gottes in unserer Welt sichtbar. Dies ist der eigentliche Inhalt des Sakraments der Ehe, das sich die Brautleute in der Feier der Trauung spenden. Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, in nächster Zeit Ihre Hochzeit zu feiern, dann finden Sie hier einige wichtige Hinweise, die Ihnen die Vorbereitung erleichtern sollen.
Wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das Pfarramt ihrer Wahl. Bedenken Sie bitte, dass Termine oftmals schon lange im voraus reserviert sind. Auch gibt es pfarrliche Veranstaltungen, die eine Hochzeit an einem bestimmten Tag unmöglich machen. Dies sollten Sie auf jeden Fall geklärt haben, bevor Sie sich etwa um einen Termin im Gasthaus bemühen.