Friedhöfe in der Samtgemeinde Harsefeld
Die Samtgemeinde Harsefeld verwaltet insgesamt 23 Friedhöfe, nämlich die Friedhöfe in der
Gemeinde Ahlerstedt
| Friedhof Ahlerstedt | Friedhof Ahrensmoor |
| Friedhof Ahrenswohlde | Friedhof Bokel |
| Friedhof Kakerbeck | Friedhof Kakerbeck-Doosthof |
| Friedhof Oersdorf | Friedhof Ottendorf |
| Friedhof Ottendorf-Klethen | Friedhof Wangersen |
| Friedhof Wangersen-Hohenhausen | |
| Friedhof Bargstedt | Friedhof Bargstedt-Frankenmoor |
| Friedhof Ohrensen |
| Friedhof Brest | Friedhof Reith |
| Friedhof Wohlerst |
| Ehrenberger Friedhof | Friedhof Hollenbeck |
| Friedhof Issendorf | Friedhof Ruschwedel |
| Gierenberger Friedhof | Oberer Friedhof |
Bestattungsarten
Es gibt heute eine Reihe verschiedener Möglichkeiten der Bestattung.
Die Erdbestattung
ist die traditionelle Form der Bestattung. Mit der Ausbreitung des Christentums ging ein Wandel in der Bestattungsart einher. Es entstand das Bedürfnis, in der Nähe des Altares begraben zu werden. Es entstanden die "Kirchhöfe". Diese Begräbnisplätze, meistens in der Mitte des Ortes, brachten hygienische Probleme mit sich und die Begräbnisplätze - Friedhöfe - wurden außerhalb der Stadtmauern angelegt. In Deutschland besteht eben aus diesen Gründen ein sog. Friedhofszwang für alle Bestattungen.
Die Feuerbestattung
Bei der Feuerbestattung wird der Sarg nach einer Trauerfeier mit dem Verstorbenen zum Krematorium überführt und dort eingeäschert. Nach ca. 10-14 Tagen findet die Urnenbeisetzung auf dem heimischen Friedhof statt. An dieser Urnenbeisetzung können die Angehörigen teilnehmen, auf ihren Wunsch wird auch ein Geistlicher sie dabei begleiten. Es ist auch möglich, die Urne still, ohne Begleitung der Angehörigen, beizusetzen.
Für eine Beisetzung auf dem Friedhof sind weder bei der Erdbestattung noch bei der Feuerbestattung besondere Vorkehrungen zu treffen. Auf den jeweiligen Friedhöfen gibt es unterschiedliche Grabarten, sog. Wahlgräber und Reihengräber.
Wahlgräber
werden allgemein auch als Familiengräber bezeichnet. Es gibt Wahlgräber für Erdbestattungen und auch für Urnenbestattungen. Wahlgräber können auf dem Friedhof für eine Nutzungszeit von 30 Jahren in verschiedenen Lagen erworben werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit besteht die Möglichkeit diese zu verlängern bzw. die Grabstelle wieder zu erwerben.
Auf einem Wahlgrab kann nach einer Erdbestattung u. U. zusätzlich eine Urne beigesetzt werden. Umgekehrt, also erst eine Urne und dann ein Sarg, ist nicht möglich, weil dabei die Totenruhe gestört würde, die per Gesetz auch für die Asche Verstorbener gilt.
Reihengräber
sind Einzelgräber in der die Verstorbenen in der Reihe ihrer Bestattungen begraben werden. Sie können nach Ablauf der 30-jährigen Ruhefrist nicht verlängert bzw. wiedererworben werden.
Es gibt sie als Erdbestattungsgrab welches von den Angehörigen selbst gepflegt wird und als Rasengräber (für Sarg und Urne). Rasengräber werden von der Friedhofsverwaltung gemäht.
Neben dieser Unterteilung nach dem Erwerb und der Nutzungsmöglichkeit gibt es auch noch eine Unterteilung nach der Art und Pflege.
Das anonyme Grab
Ursprünglich kam die Idee der anonymen Bestattung aus dem skandinavischen Raum (Schweden, Dänemark) nach Deutschland. Seit den 60er Jahren findet die anonyme Bestattung vor allem in Norddeutschland große Verbreitung. Bei einem anonymen Grabfeld handelt es sich um eine Rasenfläche, die von der Gemeinde gepflegt wird. Die Bestattung findet dabei ohne Beteiligung der Angehörigen statt. Der Tag der Bestattung und die örtliche Lage der Toten werden nicht bekannt gegeben.
Aufgrund der besonderen Natur dieser Grabart ist es nicht erforderlich, hierfür Grabfelder auf verschiedenen Friedhöfen vorzuhalten. Daher sind anonyme Grabfelder nur auf dem Friedhof Ehrenberg eingerichtet. Hier findet man folgende Formen:
- anonymes Urnenreihengrab
- anonymes Sargreihengrab
Das Rasengrab
( auch Schlichtgrab bzw. im Volksmund auch halbanonymes Grab genannt )
Bei einem Schlichtgrab handelt es sich um eine Rasenfläche, die von der Gemeinde gepflegt wird. Auf einer solchen Grabstätte darf der Nutzungsberechtigte nur eine Platte flach liegend mit den Daten des/r Verstorbenen aufbringen. Bepflanzungen sowie das Aufstellen von Schalen oder anderen Gegenständen ist nicht erlaubt.
Auf vielen Friedhöfen in der Samtgemeinde sind in der Regel folgende Rasengrabformen zu finden:
- Erdreihengrab ( Sarggrab – aber auch Urnenbestattung möglich )
- Erdreihenwahlgrab ( Sarggrab – aber auch Urnenbestattung möglich )
- Urnenwahlgrab (4 Urnen)
- Urnenreihengrab (1 Urne) - nur auf den Friedhöfen Ehrenberg und Gierenberg in Harsefeld
Das „traditionelle“ Grab (Erdgrab)
Das „traditionelle“ Grab auch Erdgrab genannt wird von den jeweiligen Nutzungsberechtigten über die Dauer der Ruhezeit gepflegt. Bei diesen Gräbern dürfen Grabmale sowohl stehend als auch liegend aufgestellt werden.
Auf allen Friedhöfen der Samtgemeinde sind folgende „traditionelle“ Grabformen zu finden:
- Erdreihengrab (Sarggrab – aber auch Urnenbestattung möglich)
- Erdwahlgrab (Sarggrab – aber auch Urnenbestattung möglich)
Grabaushub
Zugelassene Firmen sind
- Gärtnerei Allers, Harsefeld, Gierenberg 9, Tel.: 04164 / 4139
- Gärtnerei Tibke, Ahlerstedt, Stader Straße 75, 04166 / 841172
Weitere Informationen zu den verschiedenen Beisetzungsmöglichkeiten erhalten Sie bei
Frau Franck, Zimmer 12, Tel. 0 41 64 / 887-141, E-Mail: waltraud.franck@harsefeld.de.
Frau Lemmermann, Zimmer 12, Tel. 0 41 64 / 887-141, E-Mail: bianca.lemmermann@harsefeld.de.
Zur Aufsicht über die Fischerei in Binnengewässern können die Gemeinden geeignete Personen zu Fischereiaufsehern bestellen, ohne ein Dienstverhältnis mit ihnen zu begründen. Es dürfen nur Personen bestellt werden, die der Fischereiberechtigte - in Fischereibezirken die Fischereigenossenschaft - oder der Fischereipächter zum Fischereiaufseher für das betreffende Gewässer vorgeschlagen hat und die in einem Dienst- oder Mitgliedschaftsverhältnis zu dem Vorschlagsberechtigten stehen. Eine Fischereiprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband oder eine gleichzusetzende Prüfung muss vorliegen.
Aufgabe des Fischereiaufsehers ist es, Verstöße gegen fischereirechtliche Bestimmungen sowie Verletzungen von Fischereirechten festzustellen und anzuzeigen. Die Gemeinde hat die Fischereiaufseher nach dem Verpflichtungsgesetz auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten und ihnen einen Ausweis sowie ein Ausweisschild auszuhändigen, welches bei ihrer Tätigkeit getragen werden muss.
Die Gemeinde überwacht die Gültigkeit der Ausweise; sie hat ungültige Ausweise mit den dazugehörigen Ausweisschildern einzuziehen.
Anträge auf Ausstellung von Fischereischeinen sind hier erhältlich.
Ein Fischereischein wird erst ab den 14.Lebensjahr ausgestellt.
Um einen Antrag bei der SG Harsefeld (Frau Franck/Frau Krüger, Zimmer 12, Ordnungsamt) stellen zu können, werden neben dem Antrag noch folgende Unterlagen benötigt:
Die Gebühr beträgt 35,- € und ist bei Beantragung zu entrichten.
in Bearbeitung
Wer den Betrieb eines selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beginnt, muß dies gemäß § 14 der Gewerbeordnung (GewO) dem Gewerbeamt der Samtgemeinde Harsefeld anzeigen. Für die Anmeldung ist der in der Samtgemeinde vorliegende Vordruck zu verwenden. Dieser kann auch schriftlich bzw. fernmündlich abgefordert werden und ist vollständig und unterschrieben wieder beim Gewerbeamt einzureichen.
Wenn Betriebe den Gegenstand ihres Gewerbes wechseln oder auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder der Betriebssitz innerhalb der Samtgemeinde verlegt wird, muß dies gemäß § 14 der Gewerbeordnung (GewO) dem Gewerbeamt der Samtgemeinde Harsefeld angezeigt werden. Für die Ummeldung ist der in der Samtgemeinde vorliegende Vordruck zu verwenden. Dieser kann auch schriftlich bzw. fernmündlich abgefordert werden und ist vollständig und unterschrieben wieder beim Gewerbeamt einzureichen.
Gewerbeabmeldung
Wer den Betrieb eines selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beendet, muß dies gemäß § 14 der Gewerbeordnung (GewO) dem Gewerbeamt der Samtgemeinde Harsefeld anzeigen. Für die Abmeldung ist der in der Samtgemeinde vorliegende Vordruck zu verwenden. Dieser kann auch schriftlich bzw. fernmündlich abgefordert werden und ist vollständig und unterschrieben wieder beim Gewerbeamt einzureichen.
Gebührensätze | |
| Gewerbeanmeldung | 22,50 € |
| Gewerbeummeldung | 22.50 € |
| Gewerbeabmeldung | 22,50 € |
| An-, Ab- und Ummeldungen von Amts wegen | 50,00 € |
| einfache Auskunft | 15,00 € |
| erweiterte Auskunft | 18,00 € |
| mit Sonderaufwand | 30,00 € |
Umwelt
Alles was im Zusammenhang mit dem Thema Umwelt steht, fällt in die Zuständigkeit des Umweltamtes des Landkreises Stade, Am Sande 4, 21682 Stade,
Telefon: 04141/12-530.
E-Mail: umweltamt@landkreis-stade.de
Veterinärwesen
Alles was im Zusammenhang mit dem Veterinärwesen steht, fällt in die Zuständigkeit des Veterinäramtes des Landkreises Stade, Große Schmiedestraße 1-3, 21682 Stade,
Telefon: 04141/12-461.
E-Mail: veterinaeramt@landkreis-stade.de
Waffen
Alles was im Zusammenhang mit Waffen und Waffenscheinen steht, fällt in die Zuständigkeit des Ordnungsamtes des Landkreises Stade, Am Sande 2, 21682 Stade,
Telefon: 04141/12-0.
E-Mail: ordnungsamt@landkreis-stade.de