Informationen zum Meldewesen der SG Harsefeld
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Informationen zum Meldewesen der SG Harsefeld

Abmeldung

Wegzug aus der Samtgemeinde Harsefeld.

Aufgrund verschiedener Änderungen in den Meldegesetzen der einzelnen Bundesländer ist nunmehr eine Abmeldung bei der Meldebehörde des Wohnortes nur noch dann erforderlich, wenn der neue Hauptwohnsitz sich im Ausland befindet. Gebührenfrei

Anmeldung

Zuzug in die Samtgemeinde Harsefeld

Anmeldefrist: Innerhalb einer Woche, nachdem Sie in die Samtgemeinde Harsefeld zugezogen sind.
Wichtig: Das Anmeldeformular muss unterschrieben sein. Der Personalausweis und/oder Reisepass muss zur Identifizierung und Änderung der Wohnanschrift vorgelegt werden. Gebührenfrei
Sonstiges: Bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft muss jeder ein Anmeldeformular ausfüllen und unterschreiben. Meldet sich eine Person im Bereich der Samtgemeinde Harsefeld mit Hauptwohnung an und besteht im Bundesgebiet ein Nebenwohnsitz ist zusätzlich das "Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung" auszufüllen.


Ummeldung

Umzug innerhalb der Samtgemeinde /Gemeinde

Ummeldefrist: Innerhalb einer Woche nach Auszug aus der Wohnung
Wichtig: Umzugsmeldeformular muss unterschrieben sein. Personalausweis und/oder Reisepass muss zur Identifizierung und Änderung vorgelegt werden. Gebührenfrei
Sonstiges: Bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft muss jeder ein Umzugsmeldeformular ausfüllen und unterschreiben.


Beglaubigungen

Für die Beglaubigungen ist es erforderlich, dass zu den zu beglaubigenden Kopien die entsprechenden Originale vorgelegt werden.

Verwaltungskostensatzung

Gebührenbefreiung

Gebühren werden nicht erhoben für Zeugnisse und Bescheinigungen in folgenden Angelegenheiten

  • Jugendamtsurkunden,die nach § 59 Abs. 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ausgestellt worden sind..
  • Zahlung von Ruhegeldern, Witwen- und Waisengeldern,
  • Soweit Ihr Rentenversicherungsträger von Ihnen Versicherungsunterlagen anfordert, die Sie nicht im Original abgeben möchten, besteht die Möglichkeit auf entsprechende Kopien oder Durchschriften die Übereinstimmung mit dem Original bestätigen zu lassen.

Erziehungsgeld

Die Anträge für das Erziehungsgeld sind u.a. bei der SG Harsefeld (Zimmer 3, Einwohnermeldeamt) erhältlich.
Bearbeitet wird der Antrag beim Landkreis Stade, - Erziehungsgeldstelle-, Postfach 21677 Stade


Führungszeugnis

Beantragung eines Führungszeugnisses
Persönliches Erscheinen unter Vorlage des Bundespersonalausweises oder Reisepasses ist zur Beantragung eines Führungszeugnisses unerlässlich.

Gebühr: 13,00 Euro


Wichtig: Je nach Adressat ( Behörde oder Wohnanschrift) des Führungszeugnisses werden mehr oder minder viele Eintragungen sichtbar. Von daher ist es zwingend erforderlich, dem Meldeamt nicht nur den richtigen Adressaten, sondern auch den jeweiligen Verwendungszweck genauestens mitzuteilen. Der Geburtsnamen der Mutter ist zur eindeutigen Identifizierung ebenfalls anzugeben. Bearbeitungsdauer: nach Beantragung ca. 1-2 Wochen, da die Führungszeugnisse zentral beim Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt werden.


Gewerbezentralregister

Persönliches Erscheinen unter Vorlage des Bundespersonalausweises oder Reisepasses ist zur Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister unerlässlich.

Gebühr: 13,00 Euro


Folgende Angaben sind für den Antrag wichtig.

Natürliche Personen

Juristische Personen oder Personenvereinigungen

Nachname ggf. Geburtsname

Rechtsform

Vorname

Nummer der Eintragung in einem öffentl. Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde

Geburtsort

Registergericht oder Genehmigungsbehörde

Anschrift

Firmenname

Geburtsname der Mutter

Sitz und Anschrift der Firma

Verwendungszweck

Verwendungszweck

Es ist ebenfalls wichtig das angegeben wird, ob der Gewerbezentralregisterauszug an die Wohn- bzw. Betriebsanschrift oder an eine Behörde gesandt werden soll. Da der Auszug beim Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt wird ergibt sich nach der Beantragung eine Bearbeitungszeit von ca. 1 - 2 Wochen.


Lohnsteuerkartenaustellung / Änderungen

Grundsätzliches:
Sie erhalten die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde, in der Sie am 20. September mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet waren.

Für Ehegatten gilt die gemeinsame Hauptwohnung.
Wenn Ehegatten nicht mit einer gemeinsamen Hauptwohnung gemeldet waren, wird die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde ausgestellt, in die der ältere Ehegatte am 20. September mit Hauptwohnung gemeldet ist.

Bevor Sie die Karte Ihrem Arbeitgeber aushändigen, müssen die Eintragungen geprüft werden!
Wichtig ist, dass Ihr Geburtsdatum, die Steuerklasse, die Religionszugehörigkeit und die Zahl der Kinder unter 18 Jahren richtig eingetragen sind.
Für die Eintragungen sind die Verhältnisse am 01. Januar des jeweiligen Jahres maßgebend.


Aufenthaltsbescheinigung

Meldebescheinigung z. B. zur Vorlage bei der Anmeldung zur Eheschließung, für ausländische Staatsangehörige zur Beantragung eines neuen Passes beim zuständigen Konsulat ihres Heimatstaates.
Persönliches Erscheinen ist unter Vorlage des Bundespersonalausweises oder Reisepasses unerlässlich.

Gebühr: 4,80 Euro


Meldebescheinigung

Beantragung: Persönliches Erscheinen ist unter Vorlage des Bundespersonalausweises oder Reisepasses unerlässlich.

Gebühr: 4,80 Euro

Sonstiges:
Meldebescheinigung z. B. zur Vorlage bei einer Behörde. Aufenthaltsbescheinigung zum Zwecke der Eheschließung.


Personalausweis

Die Herstellungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt - je nach Auslastung derselben - zwischen 2 und 4 Wochen.

Wo befindet sich mein beantragter Ausweis im Moment? Unter
Online Service kann man den Weg des Ausweises verfolgen.

Gebühren für den BPA:
Erstmalige Ausstellung (Alter bis 20 J.)                                         Gebührenfrei                 
Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeit  8,00 Euro
Neuausstellung nach Verlust oder Diebstahl

13.00 Euro


Gültigkeit:
Alter bis 24 J.                            6 Jahre    
Alter ab 25 J.                         10 Jahre

In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit auf Ausstellung eines vorläufigen BPA. Bei der Antragsstellung ist die Vorgehensweise gleich wie beim fälschungssicheren BPA. Die Gebühr in Höhe von 12,00 Euro ist bei Antragsstellung zu entrichten. Die Gültigkeit beträgt 3 Monate. Zeitgeich mit dem vorläufigen BPA ist ein "normaler" BPA zu beantragen.

Hinweise zur Beantragung eines Bundespersonalausweises
Bei der Beantragung eines fälschungssicheren Ausweises ab dem 12. Lebensjahr muss der Antrag persönlich bei der Samtgemeinde Harsefeld gestellt werden.

Folgende Papiere sind bei der Antragstellung mitzubringen:

  • bisherigen Bundespersonalausweis (BPA) oder Kinderreisepass
  • 1 Lichtbild nicht älter als 1 Jahr (35 x 45 mm) mit hellem Hintergrund (farbig oder schwarz/weiß)
  • Personenstandsurkunden (Familienbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde).

Im Regelfall wird der Personalausweis für Personen ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt. Er kann jedoch auch für Kinder jedes Alters beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag von beiden Elternteilen zu unterschreiben.


Reisepass

Für Auslandsreisen, bei denen ein Personalausweis (bei Kindern der Kinderausweis/Kinderreisepass) für den Grenzübertritt nicht ausreicht, kann ein Reisepass beantragt werden.
Ob ein Reisepass tatsächlich notwendig ist oder der Personalausweis genügt erfahren Sie auf den Internetseiten des
Auswärtigen Amtes (einfach den Namen Ihres Reiselandes eingeben, danach auf Reise- und Sicherheitshinweise und dann auf Einreisebestimmungen klicken).
Der Antrag ist persönlich zu stellen. Zur Prüfung der Daten ist der Personalausweis, der bisherige Reisepass oder - nur wenn vorher nie ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt wurde - eine aktuelle Urkunde des Standesamtes vorzulegen (Geburtsurkunde oder ggf. Heiratsurkunde).
Urkunden erhalten Sie immer bei dem Standesamt, dass das Ereignis ursprünglich beurkundet hat. Außerdem wird ein aktuelles Passbild benötigt. Das Passbild muss den nachstehenden Voraussetzungen entsprechen.

Anforderungen an das Reisepassfoto
1. Frontalansicht des Gesichtes ( keine Schräghaltung )
2. Gesichtshöhe auf dem Bild zwischen 32 und 36 mm
3. Die Augen müssen offen, sichtbar und möglichst auf gleicher Höhe sein
   (Passbildschablone)
4. Das Gesicht muss insgesamt zentriert auf dem Bild wiedergegeben werden
5. Der Mund sollte geschlossen sein (neutraler Gesichtsausdruck)

Bitte weisen Sie ihren Fotografen darauf hin, dass die Bilder für einen Reisepass bestimmt sind.

Gebühren für den Reisepass:

Antragsteller bis 23 Jahre37,50 Euro
Antragsteller ab 24 Jahre    59,00 Euro

Gültigkeit des Reisepasses:

Antragsteller bis 23 Jahre  6 Jahre    
Antragsteller ab 24 Jahre    10 Jahre

Bei Antragstellern unter 18 Jahren ist der Antrag von beiden Eltern zu unterschreiben und die Ausweise beider Eltern sind vorzulegen.

Seit dem 01.11.2007 werden Fingerabdrücke im Chip des Passes gespeichert. Die Fingerabdrücke sind nur im Chip und n i c h t ausgedruckt im Pass sichtbar. Es werden pro Pass zwei Fingerabdrücke gespeichert (im Regelfall die Zeigefinger der rechten und linken Hand). Die Fingerabdrücke werden mittels Scannern genommen (es werden k e i n e Stempelkissen benutzt). Nach Aushändigung des Passes werden die Fingerabdrücke bei der Passbehörde gelöscht. Es gibt auch k e i ne zentrale Speicherung der Fingerabdrücke. Die Fingerabdrücke werden ausschließlich im Chip des Passes gespeichert.

Informationen zu Reisepässen mit biometrischen Merkmalen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Inneren:
http://www.epass.de/

Die Herstellungsdauer für fälschungssichere Reisepässe beträgt ca. 3 Wochen.
Siehe auch
Expresspass in 3 Werktagen.
Wo befindet sich mein beantragter Ausweis im Moment? Unter
Online Service kann man den Weg des Ausweises verfolgen.

In begründeten Fällen besteht auch hier die Möglichkeit auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Aufgrund der Einreisevoraussetzungen gewisser Länder beträgt die Gültigkeitsdauer 1 Jahr. Die Gebühr in Höhe von 26,00 € ist bei Antragstellung zu entrichten. Zeitgeich mit dem vorläufigen Reisepass ist ein "normaler" Reisepass zu beantragen.


Kinderreisepass:

Für Personen, bis zum Alter von 11 Jahren wird auf Antrag ein Kinderreisepass gefertigt. Für den Kinderreisepass sind die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten auf dem Antrag erforderlich.
Kinderreisepässe weden mit dem 12. Geburtstag des Kindes ungültig!
Kinderreisepässe müssen unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild versehen werden.
Anforderungen an das Passfoto

Gebühr:
Ausstellung:                      13,00 Euro


Expresspass

Gebühren:

Antragsteller bis 23 Jahre69,50 Euro
Antragsteller ab 24 Jahre 91,00 Euro

Der Expresspass ist ein maschinenlesbarer Reisepass der innerhalb von 3 Werktagen ausgestellt werden kann. Aufgrund der besonderen Erfordernisse ergibt sich hieraus ein besonderer Gebührentarif. Anforderungen an das Passfoto

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