Abmeldung
Wegzug aus der Samtgemeinde Harsefeld.
Aufgrund verschiedener Änderungen in den Meldegesetzen der einzelnen Bundesländer ist nunmehr eine Abmeldung bei der Meldebehörde des Wohnortes nur noch dann erforderlich, wenn der neue Hauptwohnsitz sich im Ausland befindet. Gebührenfrei
Anmeldung
Zuzug in die Samtgemeinde Harsefeld
Anmeldefrist: Innerhalb einer Woche, nachdem Sie in die Samtgemeinde Harsefeld zugezogen sind.
Wichtig: Das Anmeldeformular muss unterschrieben sein. Der Personalausweis und/oder Reisepass muss zur Identifizierung und Änderung der Wohnanschrift vorgelegt werden. Gebührenfrei
Sonstiges: Bei einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft muss jeder ein Anmeldeformular ausfüllen und unterschreiben. Meldet sich eine Person im Bereich der Samtgemeinde Harsefeld mit Hauptwohnung an und besteht im Bundesgebiet ein Nebenwohnsitz ist zusätzlich das "Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung" auszufüllen.
Gebührenbefreiung
Gebühren werden nicht erhoben für Zeugnisse und Bescheinigungen in folgenden Angelegenheiten
Die Anträge für das Erziehungsgeld sind u.a. bei der SG Harsefeld (Zimmer 3, Einwohnermeldeamt) erhältlich.
Bearbeitet wird der Antrag beim Landkreis Stade, - Erziehungsgeldstelle-, Postfach 21677 Stade
Beantragung eines Führungszeugnisses
Persönliches Erscheinen unter Vorlage des Bundespersonalausweises oder Reisepasses ist zur Beantragung eines Führungszeugnisses unerlässlich.
| Gebühr: | 13,00 Euro |
Gewerbezentralregister
Persönliches Erscheinen unter Vorlage des Bundespersonalausweises oder Reisepasses ist zur Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister unerlässlich.
| Gebühr: | 13,00 Euro |
Natürliche Personen | Juristische Personen oder Personenvereinigungen | |
Nachname ggf. Geburtsname | Rechtsform | |
Vorname | Nummer der Eintragung in einem öffentl. Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde | |
Geburtsort | Registergericht oder Genehmigungsbehörde | |
Anschrift | Firmenname | |
Geburtsname der Mutter | Sitz und Anschrift der Firma | |
Verwendungszweck | Verwendungszweck |
Es ist ebenfalls wichtig das angegeben wird, ob der Gewerbezentralregisterauszug an die Wohn- bzw. Betriebsanschrift oder an eine Behörde gesandt werden soll. Da der Auszug beim Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt wird ergibt sich nach der Beantragung eine Bearbeitungszeit von ca. 1 - 2 Wochen.
Lohnsteuerkartenaustellung / Änderungen
Grundsätzliches:
Sie erhalten die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde, in der Sie am 20. September mit Ihrer Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet waren.
Für Ehegatten gilt die gemeinsame Hauptwohnung.
Wenn Ehegatten nicht mit einer gemeinsamen Hauptwohnung gemeldet waren, wird die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde ausgestellt, in die der ältere Ehegatte am 20. September mit Hauptwohnung gemeldet ist.
Bevor Sie die Karte Ihrem Arbeitgeber aushändigen, müssen die Eintragungen geprüft werden!
Wichtig ist, dass Ihr Geburtsdatum, die Steuerklasse, die Religionszugehörigkeit und die Zahl der Kinder unter 18 Jahren richtig eingetragen sind.
Für die Eintragungen sind die Verhältnisse am 01. Januar des jeweiligen Jahres maßgebend.
Aufenthaltsbescheinigung
Meldebescheinigung z. B. zur Vorlage bei der Anmeldung zur Eheschließung, für ausländische Staatsangehörige zur Beantragung eines neuen Passes beim zuständigen Konsulat ihres Heimatstaates.
Persönliches Erscheinen ist unter Vorlage des Bundespersonalausweises oder Reisepasses unerlässlich.
| Gebühr: | 4,80 Euro |
Meldebescheinigung
Beantragung: Persönliches Erscheinen ist unter Vorlage des Bundespersonalausweises oder Reisepasses unerlässlich.
| Gebühr: | 4,80 Euro |
Die Herstellungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt - je nach Auslastung derselben - zwischen 2 und 4 Wochen.
Wo befindet sich mein beantragter Ausweis im Moment? Unter Online Service kann man den Weg des Ausweises verfolgen.
Gebühren für den BPA:
| Erstmalige Ausstellung (Alter bis 20 J.) | Gebührenfrei |
| Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeit | 8,00 Euro |
| Neuausstellung nach Verlust oder Diebstahl | 13.00 Euro |
| Alter bis 24 J. | 6 Jahre |
| Alter ab 25 J. | 10 Jahre |
Hinweise zur Beantragung eines Bundespersonalausweises
Bei der Beantragung eines fälschungssicheren Ausweises ab dem 12. Lebensjahr muss der Antrag persönlich bei der Samtgemeinde Harsefeld gestellt werden.
Folgende Papiere sind bei der Antragstellung mitzubringen:
Im Regelfall wird der Personalausweis für Personen ab dem 12. Lebensjahr ausgestellt. Er kann jedoch auch für Kinder jedes Alters beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag von beiden Elternteilen zu unterschreiben.
Für Auslandsreisen, bei denen ein Personalausweis (bei Kindern der Kinderausweis/Kinderreisepass) für den Grenzübertritt nicht ausreicht, kann ein Reisepass beantragt werden.
Ob ein Reisepass tatsächlich notwendig ist oder der Personalausweis genügt erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (einfach den Namen Ihres Reiselandes eingeben, danach auf Reise- und Sicherheitshinweise und dann auf Einreisebestimmungen klicken).
Der Antrag ist persönlich zu stellen. Zur Prüfung der Daten ist der Personalausweis, der bisherige Reisepass oder - nur wenn vorher nie ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt wurde - eine aktuelle Urkunde des Standesamtes vorzulegen (Geburtsurkunde oder ggf. Heiratsurkunde).
Urkunden erhalten Sie immer bei dem Standesamt, dass das Ereignis ursprünglich beurkundet hat. Außerdem wird ein aktuelles Passbild benötigt. Das Passbild muss den nachstehenden Voraussetzungen entsprechen.
Anforderungen an das Reisepassfoto
1. Frontalansicht des Gesichtes ( keine Schräghaltung )
2. Gesichtshöhe auf dem Bild zwischen 32 und 36 mm
3. Die Augen müssen offen, sichtbar und möglichst auf gleicher Höhe sein
(Passbildschablone)
4. Das Gesicht muss insgesamt zentriert auf dem Bild wiedergegeben werden
5. Der Mund sollte geschlossen sein (neutraler Gesichtsausdruck)
Bitte weisen Sie ihren Fotografen darauf hin, dass die Bilder für einen Reisepass bestimmt sind.
Gebühren für den Reisepass:
| Antragsteller bis 23 Jahre | 37,50 Euro |
| Antragsteller ab 24 Jahre | 59,00 Euro |
Gültigkeit des Reisepasses:
| Antragsteller bis 23 Jahre | 6 Jahre |
| Antragsteller ab 24 Jahre | 10 Jahre |
Bei Antragstellern unter 18 Jahren ist der Antrag von beiden Eltern zu unterschreiben und die Ausweise beider Eltern sind vorzulegen.
Seit dem 01.11.2007 werden Fingerabdrücke im Chip des Passes gespeichert. Die Fingerabdrücke sind nur im Chip und n i c h t ausgedruckt im Pass sichtbar. Es werden pro Pass zwei Fingerabdrücke gespeichert (im Regelfall die Zeigefinger der rechten und linken Hand). Die Fingerabdrücke werden mittels Scannern genommen (es werden k e i n e Stempelkissen benutzt). Nach Aushändigung des Passes werden die Fingerabdrücke bei der Passbehörde gelöscht. Es gibt auch k e i ne zentrale Speicherung der Fingerabdrücke. Die Fingerabdrücke werden ausschließlich im Chip des Passes gespeichert.
Informationen zu Reisepässen mit biometrischen Merkmalen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Inneren: http://www.epass.de/
Die Herstellungsdauer für fälschungssichere Reisepässe beträgt ca. 3 Wochen.
Siehe auch Expresspass in 3 Werktagen.
Wo befindet sich mein beantragter Ausweis im Moment? Unter Online Service kann man den Weg des Ausweises verfolgen.
In begründeten Fällen besteht auch hier die Möglichkeit auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Aufgrund der Einreisevoraussetzungen gewisser Länder beträgt die Gültigkeitsdauer 1 Jahr. Die Gebühr in Höhe von 26,00 € ist bei Antragstellung zu entrichten. Zeitgeich mit dem vorläufigen Reisepass ist ein "normaler" Reisepass zu beantragen.
Kinderreisepass:
Für Personen, bis zum Alter von 11 Jahren wird auf Antrag ein Kinderreisepass gefertigt. Für den Kinderreisepass sind die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten auf dem Antrag erforderlich. Kinderreisepässe weden mit dem 12. Geburtstag des Kindes ungültig!
Kinderreisepässe müssen unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild versehen werden. Anforderungen an das Passfoto
Gebühr:
| Ausstellung: | 13,00 Euro |
Expresspass
Gebühren:
| Antragsteller bis 23 Jahre | 69,50 Euro |
| Antragsteller ab 24 Jahre | 91,00 Euro |
Der Expresspass ist ein maschinenlesbarer Reisepass der innerhalb von 3 Werktagen ausgestellt werden kann. Aufgrund der besonderen Erfordernisse ergibt sich hieraus ein besonderer Gebührentarif. Anforderungen an das Passfoto