Liegenschaften in der SG Harsefeld
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Liegenschaften in der SG Harsefeld

Baugrundstücke

Link zur Seite "Baugrundstücke in der Samtgemeinde Harsefeld"

Auskünfte über die im Bereich der Samtgemeinde Harsefeld verfügbaren Baugrundstücke erhalten Sie im Kämmereiamt bei Herr Löhn. Zimmer 22, Tel.: 04164/887-122, Fax: 04164/8873-78, E-mail: karl-heinz.loehn@harsefeld.de


Beitragsveranlagung

 

Die Einwohner nutzen das kommunale Straßennetz, das Abwassernetz und andere öffentliche Einrichtungen. Mit der erstmaligen Herstellung dieser gemeindlichen Infrastruktur in Neubaugebieten ergeben sich deutliche wirtschaftliche Vorteile für die Besitzer der jeweiligen Flächen. An einer solchen Verbesserung haben sich die Eigentümer nach dem Baugesetzbuch mit einem sogenannten Erschließungsbeitrag zu beteiligen.

(Die Erschließungsbeitragssatzungen sind in Vorbereitung)

 

Für die von der Gemeinde selbst vermarkteten Grundstücke in Bebauungsplangebieten entfällt regelmäßig ein gesonderter Erschließungsbeitrag; hier ist generell der Erschließungsanteil in den Grundstückskosten eingerechnet, d. h. er ist Teil des Preises je m² Bauland.

Wenn später die Straßen abgenutzt sind oder der bestehende Bürgersteig mit einem gesonderten Radweg ausgestattet wird, können nach dem gleichen Prinzip sogenannte Straßenausbaubeiträge nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz fällig werden.

(Die Straßenausbaubeitragssatzungen sind in Vorbereitung)

 

Ebenfalls nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz werden für Erweiterungsmaßnahmen an den Leitungsnetzen für das Schmutzwasser bzw. die Oberflächenentwässerung sog. Kanalbaubeiträge erhoben.

Abwasserabgabensatzung

 

Voraussetzung ist immer, dass von der Gemeinde eine besondere Leistung erbracht worden ist. Der individuelle Baubeitrag, beispielsweise für eine Kanalbauprojekte oder die Straßenverbreiterung, hängt von einer Vielzahl von Einzelpunkten ab. Neben etwa der Größe des Grundstücks und dem Umfang der Bebaubarkeit richtet sich dieser Beitrag auch nach den Kosten einer solchen Maßnahme.

 

Die einzelnen Berechnungsschritte sind sehr komplex und können im Rahmen dieser allgemeinen Betrachtungen nicht wiedergegeben werden. Zur Klärung von Detailfragen stehen Herr Löhn, Zimmer 22, Tel. 04164/887-122, und Herr Pergande, Tel. 04164/887-120, für Auskünfte zur Verfügung.

 


 

Gewerbegrundstücke

 

Auskünfte über die im Bereich der Samtgemeinde Harsefeld verfügbaren Gewerbegrundstücke erhalten Sie im Kämmereiamt bei Herrn Löhn. Zimmer 22, Tel.: 04164/887-122, Fax: 04164/8873-78, E-mail: karl-heinz.loehn@harsefeld.de

Außerdem bietet das "Kommunale Standort Informations System Niedersachsen" auf der Internet-Seite http://www.komsis.de/ einen Überblick über die in Niedersachsen verfügbaren Gewerbeflächen.

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