Bauantrag, Baugenehmigung, Bauanzeige, genehmigungsfreie Baumaßnahmen
Auskünfte zu bauordnungsrechtlichen Fragen erteilt das
Bauordnungsamt des Landkreises Stade
Am Sande 4
21682 Stade
Tel. (0 41 41) 12-5 05
bauordnungsamt@landkreis-stade.de
Unterschied zwischen einer Bauanzeige und einem Bauantrag
Bauantragsformular
Bauantrag, vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 75 NBauO
Bauanzeige
Unter einer Bauanzeige versteht man eine schriftliche formulierte Anzeige des Bauherrn, die an die jeweilige Baubehörde gerichtet werden muss, wenn er anzeigepflichtiges aber kein baugenehmigungpflichtiges Bauvorhaben zur Ausführung bringen will.
Unter Bauantrag versteht man einen an den Landkreis gerichteten Antrag, ein geplantes Bauvorhaben auf dessen Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Recht überprüfen zu lassen. Der Bauantrag ist an die Gemeinde zu richten, in deren Bereich das Baugrundstück liegt. Mit dem Bau darf erst nach einer erteilten Baugenehmigung begonnen werden.
Unter Baugenehmigung versteht man den Bescheid der jeweiligen Bauaufsichtbehörde, dass der Bauantrag mit dem öffentlichen Recht vereinbar ist. Eine solche Baugenehmigung ist befristet und eventuell mit Auflagen verbunden.
Ansprechpartner bei der Samtgemeinde Harsefeld: Herr Harald Müller, Tel. 04164/887162
Elsterhorst 10, 21698 Harsefeld, Ansprechpartner: kommissarischer Bauhofsleiter Christian Grüschow, Tel. 04164/5161, Fax-Nr. 04164/909548.
Bei Notfall (Versackung im Straßenbereich) ist der jeweils diensthabende Bauhofmitarbeiter unter der Tel.-Nr. 01520-8972199 zu erreichen.
Bereitschaftsplan für das Klärwerkspersonal der Samtgemeindewerke Harsefeld und das Bauhofspersonal des Flecken Harsefeld an Wochenenden und Feiertagen
| Abwasserbeseitigung | Zeitraum | Straßenunterhaltung, |
| 30.01. - 05.02.2012 | Herr Heins | 27.01. - 02.02.2012 | Herr Markhoff |
06.02. - 12.02.2012 | Herr Binder | 03.02. - 09.02.2012 | Herr Aldag |
13.02. - 19.02.2012 | Herr Meyer | 10.02. - 16.02. 2012 | Herr Alpers |
20.02. - 26.02.2012 | Herr Heins | 17.02. - 23.02.2012 | Herr Leimann |
27.02. - 04.03.2012 | Herr Binder | 24.02. - 01.03.2012 | Herr Grüschow |
05.03. - 11.03.2012 | Herr Meyer | 02.03. - 08.03.2012 | Herr Deden |
12.03. - 18.03.2012 | Herr Binder | 09.03. - 15.03.2012 | Herr Meier |
19.03. - 25.03.2012 | Herr Heins | 16.03. - 22.03.2012 | Herr Heins |
| 26.03. - 01.04.2012 | Herr Binder | 23.03. - 29.03.2012 | Herr Kruse |
| 30.03. - 05.04.2012 | Herr Markhoff |
Der jeweils diensthabende Kläranlagenmitarbeiter wird unter der Tel.-Nr. 04164/4801 mittels | Der jeweils diensthabende Bauhofmitarbeiter ist unter der Tel.-Nr. 01520/8972199 zu erreichen. |
Für den Bauhof Harsefeld besteht in der Zeit von 22.00 bis 5.00 Uhr keine Bereitschaft.
Bauhof Ahlerstedt, Kleine Kamp 8, 21702 Ahlerstedt, Bauhofleiter Helmut Heins, erreichbar unter der Tel. 04166/7491 oder über die Gemeinde Ahlerstedt, Kakerbecker Str. 1, 21702 Ahlerstedt, Tel. 04166/841191
Glatteis
Innerhalb der geschlossenen Ortslage (§ 4 Abs. 1 NStrG) wurden den Eigentümern / Eigentümerinnen der an den öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke die Reinigung der die Reinigung der Geh- und Radwege einschließlich der Gossen sowie der Winterdienst und die Beseitigung von Schnee und Eis per Satzung auferlegt. Zu den Straßen gehören öffentliche Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahnen, Gehwege, Gossen, Radwege, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen ohne Rücksicht darauf, ob und wie die einzelnen Straßenteile befestigt sind. Die Reinigungspflicht einschließlich Winterdienst obliegt auch dem Eigentümer oder der Eigentümerin solcher Grundstücke, die durch einen Straßengraben, einen Grünstreifen, eine Stützmauer, eine Böschung, einen Trenn-, Seiten- oder Sicherheitsstreifen oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt sind.