Bauverwaltung der SG Harsefeld
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Bauverwaltung der SG Harsefeld

Bauantrag, Baugenehmigung, Bauanzeige, genehmigungsfreie Baumaßnahmen

Auskünfte zu bauordnungsrechtlichen Fragen erteilt das

Bauordnungsamt des Landkreises Stade
Am Sande 4
21682 Stade
Tel. (0 41 41) 12-5 05
bauordnungsamt@landkreis-stade.de

Unterschied zwischen einer Bauanzeige und einem Bauantrag

Bauantragsformular
Bauantrag, vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 75 NBauO
Bauanzeige

Unter einer Bauanzeige versteht man eine schriftliche formulierte Anzeige des Bauherrn, die an die jeweilige Baubehörde gerichtet werden muss, wenn er anzeigepflichtiges aber kein baugenehmigungpflichtiges Bauvorhaben zur Ausführung bringen will.

Unter Bauantrag versteht man einen an den Landkreis gerichteten Antrag, ein geplantes Bauvorhaben auf dessen Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Recht überprüfen zu lassen. Der Bauantrag ist an die Gemeinde zu richten, in deren Bereich das Baugrundstück liegt. Mit dem Bau darf erst nach einer erteilten Baugenehmigung begonnen werden.

Unter Baugenehmigung versteht man den Bescheid der jeweiligen Bauaufsichtbehörde, dass der Bauantrag mit dem öffentlichen Recht vereinbar ist. Eine solche Baugenehmigung ist befristet und eventuell mit Auflagen verbunden.

Ansprechpartner bei der Samtgemeinde Harsefeld: Herr Harald Müller, Tel. 04164/887162


Bauhof Flecken

Elsterhorst 10, 21698 Harsefeld, Ansprechpartner: kommissarischer Bauhofsleiter Christian Grüschow, Tel. 04164/5161, Fax-Nr. 04164/909548.
Bei Notfall (Versackung im Straßenbereich) ist der jeweils diensthabende Bauhofmitarbeiter unter der Tel.-Nr. 01520-8972199 zu erreichen.

Bereitschaftsplan für das Klärwerkspersonal der Samtgemeindewerke Harsefeld und das Bauhofspersonal des Flecken Harsefeld an Wochenenden und Feiertagen


Zeitraum

Abwasserbeseitigung
(Kläranlage,
Pumpstationen usw.

Zeitraum

Straßenunterhaltung,
(Verkehrssicherheit, Versackungen,
Winterdienst usw.)

30.01. - 05.02.2012Herr Heins

27.01. - 02.02.2012

Herr Markhoff

06.02. - 12.02.2012

Herr Binder

03.02. - 09.02.2012

Herr Aldag

13.02. - 19.02.2012

Herr Meyer

10.02. - 16.02. 2012

Herr Alpers

20.02. - 26.02.2012

Herr Heins

17.02. - 23.02.2012

Herr Leimann

27.02. - 04.03.2012

Herr Binder

24.02. - 01.03.2012

Herr Grüschow

05.03. - 11.03.2012

Herr Meyer

02.03. - 08.03.2012

Herr Deden

12.03. - 18.03.2012

Herr Binder

09.03. - 15.03.2012

Herr Meier

19.03. - 25.03.2012

Herr Heins

16.03. - 22.03.2012

Herr Heins

26.03. - 01.04.2012Herr Binder23.03. - 29.03.2012Herr Kruse
30.03. - 05.04.2012Herr Markhoff

Der jeweils diensthabende Kläranlagenmitarbeiter wird unter der Tel.-Nr. 04164/4801 mittels
Anrufweiterleitung direkt benachrichtigt.
Es besteht auch die Möglichkeit, direkt
die Tel.-Nr. 0175/7783684 anzuwählen

Der jeweils diensthabende Bauhofmitarbeiter ist unter der Tel.-Nr. 01520/8972199 zu erreichen.

Für den Bauhof Harsefeld besteht in der Zeit von 22.00 bis 5.00 Uhr keine Bereitschaft.

Bauhof Ahlerstedt, Kleine Kamp 8, 21702 Ahlerstedt, Bauhofleiter Helmut Heins, erreichbar unter der Tel. 04166/7491 oder über die Gemeinde Ahlerstedt, Kakerbecker Str. 1, 21702 Ahlerstedt, Tel. 04166/841191


Glatteis

Innerhalb der geschlossenen Ortslage (§ 4 Abs. 1 NStrG) wurden den Eigentümern / Eigentümerinnen der an den öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke die Reinigung der die Reinigung der Geh- und Radwege einschließlich der Gossen sowie der Winterdienst und die Beseitigung von Schnee und Eis per Satzung auferlegt. Zu den Straßen gehören öffentliche Straßen, Wege und Plätze einschließlich der Fahrbahnen, Gehwege, Gossen, Radwege, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen ohne Rücksicht darauf, ob und wie die einzelnen Straßenteile befestigt sind. Die Reinigungspflicht einschließlich Winterdienst obliegt auch dem Eigentümer oder der Eigentümerin solcher Grundstücke, die durch einen Straßengraben, einen Grünstreifen, eine Stützmauer, eine Böschung, einen Trenn-, Seiten- oder Sicherheitsstreifen oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt sind.

Straßenreinigungssatzung

Gefahrenabwehrverordnung

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