Flächennutzungspläne – Bebauungspläne – Dorferneuerungsplanung
Der Flächennutzungsplan dient der Vorbereitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde. Er enthält die Vorstellungen der Gemeinde über die Bodennutzung im gesamten Gemeindegebiet, d.h. über die Nutzung der bebauten und bebaubaren sowie der nicht bebauten und auch künftig von Bebauung freizuhaltenden Flächen. Die Gemeinde ist grundsätzlich der Planungsträger.
Der Flächennutzungsplan ist keine Rechtsnorm und entfaltet somit keine unmittelbare Rechtswirksamkeit gegenüber Dritten. Aus seinen Darstellungen lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten.
Der aktuelle Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Harsefeld
wurde in der Fassung der 10. Änderung am 22.08.2002 rechtswirksam; die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich derzeit im Aufstellungsverfahren.
Planung A 20 / A 26: Trassenvarianten und „Suchkorridore“ zum Verlauf der geplanten Autobahnen A 20 / A 26 können eingesehen werden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie im Bauamt der Samtgemeinde Harsefeld bei
Herrn Peter Walthart (Zimmer 122, Telefon (0 41 64 / 887-167).
Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und regeln detailliert die zulässige Bebauung.
In den Bebauungsplänen sind u. a. festgesetzt
Für die meisten Bereiche der Mitgliedsgemeinden Ahlerstedt, Bargstedt, Brest und Harsefeld gibt es rechtsverbindliche Bebauungspläne.
Bei einer Neuaufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen werden die Bürger am Verfahren beteiligt. Die Bekanntmachungen über Termine zu Bürgeranhörungen und öffentlichen Auslegungen werden in den Aushangkästen der jeweiligen Mitgliedsgemeinden als amtliche Bekanntmachung veröffentlicht.
Da es sich bei Bebauungsplänen, anders als bei Flächennutzungsplänen, um Ortssatzungen, also Gesetze handelt, werden an die Aufstellung von Bebauungsplänen komplexe Anforderungen gestellt, was durch ein umfangreiches und vielstufiges Aufstellungsverfahren zum Ausdruck kommt.
Ausführliche Informationen erhalten Sie im Bauamt der Samtgemeinde Harsefeld bei
Herrn Peter Walthart (Zimmer 122, Telefon (0 41 64 / 887-167).
Die Pläne können eingesehen werden. Auf Wunsch fertigen wir Ihnen auch Kopien von den Bebauungsplänen an.
Denkmalschutz / Denkmalpflege
Die Untere Denkmalschutzbehörde ist der Landkreis Stade. Für den Bereich der Samtgemeinde Harsefeld besteht eine von der Bezirksregierung Lüneburg abschließend festgestellte Liste der als Baudenkmäler eingestuften Gebäude und Einrichtungen.
Für Zuschussfragen ist der Landkreis Stade zuständig.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage werden von der Samtgemeinde Harsefeld erhaltende Maßnahmen an Baudenkmälern z. Zt. nicht gefördert.
Weitere Auskünfte erhalten Sie im Bauamt bei Herrn Peter Walthart (Tel.: 0 41 64 / 887-167).
Ahlerstedt, OT Kakerbeck, Harsefeld OT Issendorf. Der Förderzeitraum für Einzelmaßnahmen (privat und öffentlich) ist bis einschließlich 2008 vorgesehen.
Somit können innerhalb dieses Zeitraumes Maßnahmen auf privaten Grundstücken und Gebäuden mit bis zu 30 % gefördert werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bauamt bei Herrn Peter Walthart (Tel.: 04164 / 887-167).
Oder direkt bei den mit der Betreuung der Maßnahme beauftragten Planungsbüros:
Issendorf: stadtlandfluss Planer und Architekten, Vordamm 14, 21640 Horneburg Tel.: (04163 / 3147) Ansprechpartner Herr Wilke
Kakerbeck: Cappel, Architekten + Planer, Poststraße 27, 21709 Himmelpforten Tel.: (04141 / 1526) Ansprechpartner: Herr Cappel
Landschaftsschutz / Naturschutz
Alles was außerhalb der gemeindlichen Bauleitplanung im Zusammenhang mit Landschafts- und Naturschutz steht, fällt in die Zuständigkeit des Naturschutzamtes des Landkreises Stade, Am Sande 4, 21682 Stade, Frau Feller, Telefon: 04141/12-550.
naturschutzamt@landkreis-stade.de