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Bebauungsplan Nr. 92 mit örtlichen Bauvorschriften
Die Förderungen für Grundstückserwerber im Bebauungsplan Nr. 92:
Förderung „kinderfreundliche Gemeinde“:
Der Flecken Harsefeld fördert die Grundstückserwerber im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 92, die das Objekt auch selbst bewohnen, mit 1.000 € für jedes minderjährige, im Haushalt des Grundstückerwerbers lebende Kind.
| Ihr Ansprechpartner: | Samtgemeinde Harsefeld Fachbereich II, Finanzen Herr Löhn 21698 Harsefeld Tel.: 04164 / 887 122 Fax: 04164 / 887 378 E-Mail:karl-heinz.loehn@harsefeld.de |