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Die Förderungen für Grundstückserwerber im Bebauungsplan Nr. 87:
Förderung „kinderfreundliche Gemeinde“:
Der Flecken Harsefeld fördert die Grundstückserwerber im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 87, die das Objekt auch selbst bewohnen, mit 1.000 € für jedes minderjährige, im Haushalt des Grundstückerwerbers lebende Kind.
Förderung Solaranlagen:
Der Flecken Harsefeld fördert im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 87 die Errichtung von Solaranlagen für die Stromerzeugung und die Warmwasseraufbereitung in Höhe von 100 € je Quadratmeter Solaranlagenfläche.
ODER
Förderung von Alternativenergien:
Der Flecken Harsefeld fördert im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 87 Gebäude mit 1.000 €, wenn nachweislich weniger als 2.500 kg pro Jahr an CO2-Immissionen verursacht und weniger als 60 kWh/qm/Jahr Energie verbraucht werden.
Für Solaranlagen und Alternativenergien erfolgt höchstens eine Förderung von insgesamt höchstens 1.000 € je Bauplatz.
Die Förderung für die Errichtung von Solaranlagen bzw. die Förderung von Alternativenergien ist auf maximal 1.000 € je Baugrundstück begrenzt.
Die Förderungen für Grundstückserwerber im Bebauungsplan Nr. 87
| Ihr Ansprechpartner: | Samtgemeinde Harsefeld Fachbereich II, Finanzen Herr Löhn 21698 Harsefeld Tel.: 04164 / 887 122 Fax: 04164 / 887 378 E-Mail:karl-heinz.loehn@harsefeld.de |