Gebühren der Dorfgemeinschaftshäuser
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Gebühren Dorfgemeinschaftshäuser in der Gemeinde Brest

Dorfgemeinschaftshaus Reith 
Benutzer außerhalb der Gemeinde 
Saal

130,00 €

Kaminzimmer (bis 2 Stunden)

40,00 €

Kaminzimmer (mehr als 2 Stunden)

50,00 €

Benutzer aus der Gemeinde 
Saal

100,00 €

Kaminzimmer (bis 2 Stunden)

30,00 €

Kaminzimmer (mehr als 2 Stunden)

40,00 €

Beerdigungskaffee (je Person)

0,60 €

Vermietung von Mobilar (außer Haus) 
Stuhl

0,60 €

Tisch

3,00 €

Verleih von Geschirr (außer Haus) 
Gedeck mit Besteck

0,30 €

Warmhaltekanne

0,60 €

Große Kaffeemaschine

13,00 €

Teller (flach bzw. tief)

0,15 €

 

Dorfgemeinschaftshaus Brest 
Benutzung je Tag

  60,00 €

Beerdigungskaffee (je Person)

0,60 €

Vermietung von Mobilar (außer Haus) 
Stuhl

0,60 €

Tisch

3,00 €

Verleih von Geschirr (außer Haus)
Gedeck mit Besteck

0,30 €

Warmhaltekanne

0,60 €

Große Kaffemaschine

13,00 €

Teller (flach bzw. tief)

0,15 €

 

Dorfgemeinschaftshaus Wohlerst 
Benutzung je Tag

60,00 €

Beerdigungskaffee (je Person)

0,60 €

Vermietung von Mobilar (außer Haus)
Stuhl

0,60 €

Tisch

3,00 €

Brest, den 27.04.2010

 

Benutzung- und Entgeltordnung

für die im Bereich der Gemeinde Ahlerstedt vorhanden Dorfgemeinschaftshäuser/Heimathäuser, Sport- und Freizeitheime

a) Grundsätze der Benutzung

Die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser, Heimathäuser, Sport- und Freizeitheime (nachfolgend Dorfgemeinschaftshäuser genannt) im Bereich der Gemeinde Ahlstedt wird wie folgt geregelt:

1. Die Dorfgemeinschafthäuser etc. sind Einrichtungen der Gemeinde Ahlerstedt zur Förderung des Gemeinschaftlebens in den jeweiligen Ortsteilen. Sie sollen insbesondere der Kinder-, jugend- und Seniorenarbeit sowie als Versammlungsstätte für gesellschaftliche, kulturelle, sportliche jugendpflegerische und kirchliche Veranstaltungen dienen.

2. Die Regelung der Belegung erfolgt im einzelnen durch die Hausmeister bzw. Vereinsbeauftragten der einzelnen Dorfgemeinschafthäuser. Diese erstellen Belegungspläne. Die darin festgelegten Belegungszeiten sind zu beachten. Die Belegungspläne sind dem Bedarf entsprechend fortzuschreiben. Die benutzungs- und Entgeltordnung ist im Eingangsbereich des Dorfgemeinschafthauses auszuhängen.

Nutzungsberechtigt sind alle örtlichen gemeinnützigen Vereine und Verbände. Die Räume stehen aber auch für private Veranstaltungen der Bürger/innen aus dem Bereich der Gemeinde Ahlerstedt zur Verfügung. Von Ahlerstedtern nicht belegte Zeiten können an andere Interessenten vergeben werden.

3. Alle Gruppen, Vereine und Verbände usw. haben eine verantwortliche Person zu benennen. Das gleiche gilt für private Veranstaltungen.

Die Überlassung der Räume kann versagt werden, wenn

a) die geplante Veranstaltung mit dem Zweck des jeweiligen Dorfgemeinschaftshauses nicht zu vereinbaren ist oder

b) wiederholt gegen eine Bestimmung dieser Benutzungs- und Entgeltordnung verstoßen wurde.

Für die Entgegennahme von Nutzugsanträgen ist das Gemeindebüro Ahlerstedt zustängig.

Zu den privaten Nutzungen gehören beispielweise Hochzeitsfeiern, Konfirmationen, Empfänge, Kaffeetrinken nach Beerdigungen usw..
Gruppen und Bürger aus dem Bereich der Gemeinde Ahlerstedt haben vor anderen Interesenten den Vorrang. Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. In Sonderfällen entscheidet der Gemeindedirektor.

4. Die Gemeinde Ahlerstedt behält sich nach Terminabsprache das Recht auf Eigennutzung vor für Sitzungen der politischen Gremien, für öffentliche Versammlungen oder Tagungen. Im Rahmen des Belegungsplanes können die Räume auch von örtlichen Parteien und Fraktionen belegt werden. Das gilt nicht für Wahlkampfveranstaltungen.

5. Bei größeren Veranstaltungen mit Verzehr von Speisen und geträneken ist ein Gastwirt einzuschalten. Eine Eigenbewirtschaftung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.

Der Gastwirt muss im Besitz der erforderlichen gewerblichen Genehmigungen sein. Die Beschaffung besonderer Genehmigungen im Einzelfall oder die Übernahme von Kosten und Gebühren, z.B. GEMA, ist Sache des Veranstalters bzw. des Gastwirts.

6. Bei Veranstaltungen mit Musik ist Zimmerlautstärke einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, eine Lärmbelästigung der Nachbarn auszuschließen.

7. Für bestimmte Veranstaltungen, insbesondere, wenn sie im Privatinteresse liegen, wird ein Nutzungsentgelt erhoben. Näheres regelt diese Benutzungs- und Entgeltordnung.

In der Nutzungsentschädigung sind die Kosten für die Heizung, Wasserverbrauch sowie Abwassergebühren enthalten. Für die Müllentsorgung ist der Veranstalter selbst zuständig. Stromkosten werden gesondert berechnet.

8. Bei Sonderveranstaltungen steht dem Veranstalter das Hausrecht zu. Er ist berechtigt und verpflichtet, für Ruhe und Ordnung zu sorgen und kann Personen, die sich ordnungswidrig verhalten, den Aufenthalt in den Räumen ganz oder teilweise vebieten.

9. Das Inventar des jeweiligen Dorfgemeinschaftshauses ist pfleglich zu behandeln. Die Räume sind vor dem Verlassen wieder so herzurichten, wie sie vorgefunden worden sind. Bei Abendveranstaltungen hat dies bis spätestens 11:00 Uhr des nächsten Tages zu geschehen. Während der Benutzung muss ein für die Aufsicht Verantwortlicher anwesend sein.

10. Schäden, die durch die Nutzung am Gebäude oder Inventar verursacht werden, sind, wenn sie nicht sofort beseitigt werden können, unverzüglich dem jeweils zuständigen Hausmeister oder Vereinsbeauftragten mitzuteilen.

Die Räume werden dem Benutzer in einem funktionsfähigen Zustand übergeben. Unabhängig davon ist der Benutzer verpflichtet, die ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck selbst bzw. durch seinen Beauftragten zu überprüfen; er mus sicherstellen, dass schadhafte Geräte oder Anlagen nicht benutzt werden. Erforderlichfalls ist der Hausmeister zu informieren.

Die Gemeinde Ahlerstedt haftet nicht für Schäden, die im Rahmen der Benutzung der Überlassung der Räume einschließlich Zugänge, Einrichtungen und Geräte entstehen, soweit er nicht große Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat. Soweit Teilnehmern bez. Besuchern von Veranstaltungen des Benutzers Schäden zugefügt werden, hat der Benutzer die Gemeinde Ahlerstedt von deren Ansprüchen freizustellen. Sofern diese gegenüber dem Benutzer Ansprüche geltend machen, verzichtet dieser für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf Rückgriff gegen die Gemeinde Ahlerstedt sowie deren Bedienstete und Beauftragte

Die Gemeinde Ahlerstedt haftet ebenso nicht bei Diebstahl von Garderobe oder mitgeführten Wertsachen. Der Benutzer hat die Gemeinde Ahlerstedt auch hier ebenfalls von Ansprüchen freizustellen.

Für alle Schäden, die im Rahmen der Benutzung am Gebäude, an den Einrichtungen bzw. Geräten und an den zugangswegen entstehen, haftet der Benutzer. Soweit sich der Benutzer darauf beruft, dass der Schaden schon vorher eingetreten war oder ihn bzw. den verursachenden Teilnehmer kein Verschulden trifft, ist der Benutzer beweispflichtig.

Bei Veranstaltungen, durch die Teilnehmer, Zuschauer oder Anlagen in besonderem Maße gefährdet sein können, ist der Veranstalter verpflichtet, eine entsprechende Versicherung einzugehen, von deren Nachweis der Abschluss des Benutzervertrages abhänig gemacht werden kann.

Diese Benutzerverordnung wurde vom Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ahlerstedt am 30.04.2003 beschlossen.

Der Gemeindedirektor

Entgelte für das Heimathaus Wangersen
Veranstaltungen (Erntefest u. ä.) mit Wirt, für Wangersen, Hohenhausen, Klein Wangersen, Bokel65,00 €
Veranstaltungen (Geburtstage) für Wangersen, Hohenhausen, Klein Wangersen40,00 €
Veranstaltungen nur von Bürgern aus dem Bereich der Gemeinde Ahlerstedt und von auswärtigen Vereinsmitgliedern (nur mit Gastwirt aus der Gemeinde Ahlerstedt möglich) 
ohne Tanzpro Person 2,00 €
mit Tanzpro Person 3,50 €
Beerdigungen einschl. Küchenbenutzung für Bürger aus der Gemeinde Ahlerstedt40,00 €
Versammlung auch von auswärtigen Vereinen u. Verbänden40,00 €
Missionsfest-,--
Übungsabende Singkreis-,--
Vereine u. Verbände aus Wangersen, Klein Wangersen und Hohenhausen-,--
Altennachmittage-,--
Stromkosten pro Kwh von-,25 €
Küchen- und Geschirrbenutzung im Heimathaus ist grundsätzlich nur mit Gastwirten aus der Gemeinde Ahlerstedt erlaubt. Wangersener, Hohenhausener, Klein Wangersener Bürgern ist die Küchen- und Geschirrbenutzung ohne Gastwirt erlaubt.
Nach jeder Küchenbenutzung ist das Geschirr vom Hausmeister zu überprüfen. Zerbrochenes Geschirr bzw. nicht mehr vorhandene Sachen sind vom Hausmeister der Gemeinde mitzuteilen, die dann die Rechnung an den Mieter verschickt bzw. vom Hausmeister kassiert wird.
Die Gema-Gebühren sind grundsätzlich vom Mieter zu tragen. Die Konzessionsabgabe an die Gemeinde ist vom Mieter zu tragen.
Gastwirte können nicht als Einheimische für Auswärtige das Heimathaus mieten, das Gleiche gilt für Privatpersonen.
Die Gelder für:a) private Personen aus dem Dorf von
b) Versammlungen
40,00 €
40,00 €
verleiben beim Heimatverein Wangersen

Entgelte für das Dorfgemeinschaftshaus und Schafstall in Ahrensmoor
Benutzung Mehrzweckhalle
Theaterball- 1. Veranstaltung300,00 €
Anschlusstage - für jede weitere Veranstaltung125,00 €
Erntefest, Feuerwehrball o.ä.300,00 €
Frühschoppen, Jubiläen (z.B. 50 Geburtstag), nur Ahrensmoorpro Person 1,00 €
Maschinenring, Versuchsringpro Person 2,00 €
Veranstaltungen ohne Tanzpro Person 2,00 €
Veranstaltungen mit Tanzpro Person 3,50 €

Grüne Hochzeiten, Silberhochzeiten, Goldene Hochzeiten und sonstige Hochzeiten
-Veranstaltungen in den Abendstunden -
( mit Tanz und Küchenbenutzung )

pro Person 6,00 €

Grüne Hochzeiten, Silberhochzeiten, Goldene Hochzeiten und sonstige Hochzeiten
-Veranstaltungen von ca. 11.00 Uhr bis ca 16.00 Uhr -
( ohne Tanz und Küchenbenutzung )

pro Person 3,50 €
Beerdigungen inkl. Küchenbenutzung für Bürger aus der Gemeinde Ahlerstedt40,00 €
Versammlungen von auswärtigen Vereinen und Verbänden40,00 €
Treibjagd-,--
Altennachmittage-,--
Missionsfest-,--
Vereine und Verbände aus Ahrensmoor-,--
Benutzung nur des Anbaues in Ahrensmoor
Versammlungen von auswärtigen Vereinen und Verbänden40,00 €
Veranstaltungen von Ahrensmoorern (Geburtstage usw.)40,00 €
Veranstaltungen ohne Tanzpro Person 2,00 €
Veranstaltungen mit Tanzpro Person 3,50 €
Vereine und Verbände aus Ahrensmoor-,--
Sauna
Einzelkarte4,50 €
Zehnerkarte40,00 €
Öffnungszeiten Sauna
Donnerstag13.00 - 16.00 UhrFrauen
Freitag16.00 - 20.00 UhrFrauen
Samstag13.00 - 20.00 UhrMänner
Miete für Schafstall
Veranstaltungen für alle Bürger aus der SG Harsefeld, ausgenommen Ahrensmoorpro Person 3,00 €
Auswärtige Sportvereine innerhalb der SG Harsefeld90,00 €
Veranstaltungen von Ahrensmoorern40,00 €
Küchen- und Geschirrbenutzung in der Halle ist grundsätzlich nur mit Gastwirten aus der Gemeinde Ahlerstedt erlaubt. Ahrensmoorer Bürgern ist die Küchen- und Geschirrbenutzung ohne Gastwirt erlaubt.
Nach jeder Küchenbenutzung ist das Geschirr vom Hausmeister zu überprüfen. Zerbrochenes Geschirr bzw. nicht mehr vorhandene Sachen sind vom Hausmeister der Gemeinde mitzuteilen, die dann die Rechnung an den Mieter verschickt bzw. vom Hausmeister kassiert wird.
Gastwirte können nicht als Einheimische für Auswärtige das Heimathaus mieten, das Gleiche gilt für Privatpersonen.
Geschirr aus der Halle darf nicht zum Schafstall gebracht und benutzt werden.
Stromkosten pro Kwh von0,25 €
Telefongebühren pro Einheit0,35 €
Gasverbrauch pro m30,50 €
Die Gema-Gebühren sind grundsätzlich vom Mieter zu tragen. Die Konzessionsabgabe an die Gemeinde ist vom Mieter zu tragen.
Die Gelder für:a) private Personen aus dem Dorf
b)Versammlungen
40,00 €
40,00 €

verbleiben beim Heimatverein oder der Dorfgemeinschaft Ahrensmoor
Stand 15.12.2004

Entgelte für das Dorfgemeinschaftshaus Ottendorf
Veranstaltungen (Erntefest u.ä.) mit Wirt aus Ottendorf und Klethen65,00 €
Veranstaltungen (Geburtstage) für Ottendorf und Klethen40,00 €
Private Veranstaltungen nur von Auswärtigen aus dem Bereich der Gemeinde Ahlerstedt und von auswärtigen Vereinesmitgliedern (nur mit Gastwirt aus dem Ort möglich).
ohne Tanzpro Person 2,00 €
mit Tanzpro Person 3,50 €
Beerdigung einschl. Küchenbenutzung für Bürger aus der Gemeinde Ahlerstedt40,00 €
Versammlungen von auswärtigen Vereinen und Verbänden40,00 €
Missionsfest-,--
Vereine und Verbände aus Ottendorf und Klethen-,--
Stromkosten pro Kwh von0,25 €
Küchen- und Geschirrbenutzung im Heimathaus ist grundsätzlich nur mit Gastwirten aus der Gemeinde Ahlerstedt erlaubt. Wangersener, Hohenhausener, Klein Wangersener Bürgern ist die Küchen- und Geschirrbenutzung ohne Gastwirt erlaubt.
Nach jeder Küchenbenutzung ist das Geschirr vom Hausmeister zu überprüfen. Zerbrochenes Geschirr bzw. nicht mehr vorhandene Sachen sind vom Hausmeister der Gemeinde mitzuteilen, die dann die Rechnung an den Mieter verschickt bzw. vom Hausmeister kassiert wird.
Die Gema-Gebühren sind grundsätzlich vom Mieter zu tragen. Die Konzessionsabgabe an die Gemeinde ist vom Mieter zu tragen.
Gastwirte können nicht als Einheimische für Auswärtige das Sport und Freizeitheim mieten, das Gleiche gilt auch für Privatpersonen.
Die Gelder füra) private Personen aus dem Dorf von
b) Versammlungen
40,00 €
40,00 €
verbleiben bei der Dorfgemeinschaft

Entgelte für das Sport- und Freizeitheim Oersdorf
Veranstaltungen (Erntefest u.ä.) mit Wirt, aus dem Ort Oersdorf65,00 €
Veranstaltungen für Oersdorfer (Geburtstage)40,00 €
Private Veranstaltungen nur von Auswärtigen aus dem Bereich der Gemeinde Ahlerstedt und von auswärtigen Vereinesmitgliedern (nur mit Gastwirt aus dem Ort möglich).
ohne Tanzpro Person 2,00 €
mit Tanzpro Person 3,50 €
Beerdigung einschl. Küchenbenutzung für Bürger aus der Gemeinde Ahlerstedt40,00 €
Versammlungen von auswärtigen Vereinen und Verbänden40,00 €
Missionsfest-,--
Vereine und Verbände aus Oersdorf-,--
Altennachmittage-,--
Stromkosten pro Kwh von0,25 €
Küchen- und Geschirrbenutzung im Heimathaus ist grundsätzlich nur mit Gastwirten aus der Gemeinde Ahlerstedt erlaubt. Wangersener, Hohenhausener, Klein Wangersener Bürgern ist die Küchen- und Geschirrbenutzung ohne Gastwirt erlaubt.
Nach jeder Küchenbenutzung ist das Geschirr vom Hausmeister zu überprüfen. Zerbrochenes Geschirr bzw. nicht mehr vorhandene Sachen sind vom Hausmeister der Gemeinde mitzuteilen, die dann die Rechnung an den Mieter verschickt bzw. vom Hausmeister kassiert wird.

Die Gema-Gebühren sind grundsätzlich vom Mieter zu tragen. Die Konzessionsabgabe an die Gemeinde ist vom Mieter zu tragen

Gastwirte können nicht als Einheimische für Auswärtige das Sport und Freizeitheim mieten, das Gleiche gilt auch für Privatpersonen.
Die Gelder für a) private Personen aus dem Dorf von
b) Versammlungen
40,00 €
40,00 €

verbleiben bei dem Heimatverein oder der Dorfgemeinschaft

 

 

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