| Dorfgemeinschaftshaus Reith | |
| Benutzer außerhalb der Gemeinde | |
| Saal | 130,00 € |
| Kaminzimmer (bis 2 Stunden) | 40,00 € |
| Kaminzimmer (mehr als 2 Stunden) | 50,00 € |
| Benutzer aus der Gemeinde | |
| Saal | 100,00 € |
| Kaminzimmer (bis 2 Stunden) | 30,00 € |
| Kaminzimmer (mehr als 2 Stunden) | 40,00 € |
| Beerdigungskaffee (je Person) | 0,60 € |
| Vermietung von Mobilar (außer Haus) | |
| Stuhl | 0,60 € |
| Tisch | 3,00 € |
| Verleih von Geschirr (außer Haus) | |
| Gedeck mit Besteck | 0,30 € |
| Warmhaltekanne | 0,60 € |
| Große Kaffeemaschine | 13,00 € |
| Teller (flach bzw. tief) | 0,15 € |
| |
| Dorfgemeinschaftshaus Brest | |
| Benutzung je Tag | 60,00 € |
| Beerdigungskaffee (je Person) | 0,60 € |
| Vermietung von Mobilar (außer Haus) | |
| Stuhl | 0,60 € |
| Tisch | 3,00 € |
| Verleih von Geschirr (außer Haus) | |
| Gedeck mit Besteck | 0,30 € |
| Warmhaltekanne | 0,60 € |
| Große Kaffemaschine | 13,00 € |
| Teller (flach bzw. tief) | 0,15 € |
| |
| Dorfgemeinschaftshaus Wohlerst | |
| Benutzung je Tag | 60,00 € |
| Beerdigungskaffee (je Person) | 0,60 € |
| Vermietung von Mobilar (außer Haus) | |
| Stuhl | 0,60 € |
| Tisch | 3,00 € |
Brest, den 27.04.2010 |
für die im Bereich der Gemeinde Ahlerstedt vorhanden Dorfgemeinschaftshäuser/Heimathäuser, Sport- und Freizeitheime
a) Grundsätze der Benutzung
Die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser, Heimathäuser, Sport- und Freizeitheime (nachfolgend Dorfgemeinschaftshäuser genannt) im Bereich der Gemeinde Ahlstedt wird wie folgt geregelt:
1. Die Dorfgemeinschafthäuser etc. sind Einrichtungen der Gemeinde Ahlerstedt zur Förderung des Gemeinschaftlebens in den jeweiligen Ortsteilen. Sie sollen insbesondere der Kinder-, jugend- und Seniorenarbeit sowie als Versammlungsstätte für gesellschaftliche, kulturelle, sportliche jugendpflegerische und kirchliche Veranstaltungen dienen.
2. Die Regelung der Belegung erfolgt im einzelnen durch die Hausmeister bzw. Vereinsbeauftragten der einzelnen Dorfgemeinschafthäuser. Diese erstellen Belegungspläne. Die darin festgelegten Belegungszeiten sind zu beachten. Die Belegungspläne sind dem Bedarf entsprechend fortzuschreiben. Die benutzungs- und Entgeltordnung ist im Eingangsbereich des Dorfgemeinschafthauses auszuhängen.
Nutzungsberechtigt sind alle örtlichen gemeinnützigen Vereine und Verbände. Die Räume stehen aber auch für private Veranstaltungen der Bürger/innen aus dem Bereich der Gemeinde Ahlerstedt zur Verfügung. Von Ahlerstedtern nicht belegte Zeiten können an andere Interessenten vergeben werden.
3. Alle Gruppen, Vereine und Verbände usw. haben eine verantwortliche Person zu benennen. Das gleiche gilt für private Veranstaltungen.
Die Überlassung der Räume kann versagt werden, wenn
a) die geplante Veranstaltung mit dem Zweck des jeweiligen Dorfgemeinschaftshauses nicht zu vereinbaren ist oder
b) wiederholt gegen eine Bestimmung dieser Benutzungs- und Entgeltordnung verstoßen wurde.
Für die Entgegennahme von Nutzugsanträgen ist das Gemeindebüro Ahlerstedt zustängig.
Zu den privaten Nutzungen gehören beispielweise Hochzeitsfeiern, Konfirmationen, Empfänge, Kaffeetrinken nach Beerdigungen usw..
Gruppen und Bürger aus dem Bereich der Gemeinde Ahlerstedt haben vor anderen Interesenten den Vorrang. Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen. In Sonderfällen entscheidet der Gemeindedirektor.
4. Die Gemeinde Ahlerstedt behält sich nach Terminabsprache das Recht auf Eigennutzung vor für Sitzungen der politischen Gremien, für öffentliche Versammlungen oder Tagungen. Im Rahmen des Belegungsplanes können die Räume auch von örtlichen Parteien und Fraktionen belegt werden. Das gilt nicht für Wahlkampfveranstaltungen.
5. Bei größeren Veranstaltungen mit Verzehr von Speisen und geträneken ist ein Gastwirt einzuschalten. Eine Eigenbewirtschaftung durch den Veranstalter ist ausgeschlossen.
Der Gastwirt muss im Besitz der erforderlichen gewerblichen Genehmigungen sein. Die Beschaffung besonderer Genehmigungen im Einzelfall oder die Übernahme von Kosten und Gebühren, z.B. GEMA, ist Sache des Veranstalters bzw. des Gastwirts.
6. Bei Veranstaltungen mit Musik ist Zimmerlautstärke einzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, eine Lärmbelästigung der Nachbarn auszuschließen.
7. Für bestimmte Veranstaltungen, insbesondere, wenn sie im Privatinteresse liegen, wird ein Nutzungsentgelt erhoben. Näheres regelt diese Benutzungs- und Entgeltordnung.
In der Nutzungsentschädigung sind die Kosten für die Heizung, Wasserverbrauch sowie Abwassergebühren enthalten. Für die Müllentsorgung ist der Veranstalter selbst zuständig. Stromkosten werden gesondert berechnet.
8. Bei Sonderveranstaltungen steht dem Veranstalter das Hausrecht zu. Er ist berechtigt und verpflichtet, für Ruhe und Ordnung zu sorgen und kann Personen, die sich ordnungswidrig verhalten, den Aufenthalt in den Räumen ganz oder teilweise vebieten.
9. Das Inventar des jeweiligen Dorfgemeinschaftshauses ist pfleglich zu behandeln. Die Räume sind vor dem Verlassen wieder so herzurichten, wie sie vorgefunden worden sind. Bei Abendveranstaltungen hat dies bis spätestens 11:00 Uhr des nächsten Tages zu geschehen. Während der Benutzung muss ein für die Aufsicht Verantwortlicher anwesend sein.
10. Schäden, die durch die Nutzung am Gebäude oder Inventar verursacht werden, sind, wenn sie nicht sofort beseitigt werden können, unverzüglich dem jeweils zuständigen Hausmeister oder Vereinsbeauftragten mitzuteilen.
Die Räume werden dem Benutzer in einem funktionsfähigen Zustand übergeben. Unabhängig davon ist der Benutzer verpflichtet, die ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck selbst bzw. durch seinen Beauftragten zu überprüfen; er mus sicherstellen, dass schadhafte Geräte oder Anlagen nicht benutzt werden. Erforderlichfalls ist der Hausmeister zu informieren.
Die Gemeinde Ahlerstedt haftet nicht für Schäden, die im Rahmen der Benutzung der Überlassung der Räume einschließlich Zugänge, Einrichtungen und Geräte entstehen, soweit er nicht große Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat. Soweit Teilnehmern bez. Besuchern von Veranstaltungen des Benutzers Schäden zugefügt werden, hat der Benutzer die Gemeinde Ahlerstedt von deren Ansprüchen freizustellen. Sofern diese gegenüber dem Benutzer Ansprüche geltend machen, verzichtet dieser für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf Rückgriff gegen die Gemeinde Ahlerstedt sowie deren Bedienstete und Beauftragte
Die Gemeinde Ahlerstedt haftet ebenso nicht bei Diebstahl von Garderobe oder mitgeführten Wertsachen. Der Benutzer hat die Gemeinde Ahlerstedt auch hier ebenfalls von Ansprüchen freizustellen.
Für alle Schäden, die im Rahmen der Benutzung am Gebäude, an den Einrichtungen bzw. Geräten und an den zugangswegen entstehen, haftet der Benutzer. Soweit sich der Benutzer darauf beruft, dass der Schaden schon vorher eingetreten war oder ihn bzw. den verursachenden Teilnehmer kein Verschulden trifft, ist der Benutzer beweispflichtig.
Bei Veranstaltungen, durch die Teilnehmer, Zuschauer oder Anlagen in besonderem Maße gefährdet sein können, ist der Veranstalter verpflichtet, eine entsprechende Versicherung einzugehen, von deren Nachweis der Abschluss des Benutzervertrages abhänig gemacht werden kann.
Diese Benutzerverordnung wurde vom Verwaltungsausschuss der Gemeinde Ahlerstedt am 30.04.2003 beschlossen.
Der Gemeindedirektor
| Entgelte für das Heimathaus Wangersen | ||
| Veranstaltungen (Erntefest u. ä.) mit Wirt, für Wangersen, Hohenhausen, Klein Wangersen, Bokel | 65,00 € | |
| Veranstaltungen (Geburtstage) für Wangersen, Hohenhausen, Klein Wangersen | 40,00 € | |
| Veranstaltungen nur von Bürgern aus dem Bereich der Gemeinde Ahlerstedt und von auswärtigen Vereinsmitgliedern (nur mit Gastwirt aus der Gemeinde Ahlerstedt möglich) | ||
| ohne Tanz | pro Person 2,00 € | |
| mit Tanz | pro Person 3,50 € | |
| Beerdigungen einschl. Küchenbenutzung für Bürger aus der Gemeinde Ahlerstedt | 40,00 € | |
| Versammlung auch von auswärtigen Vereinen u. Verbänden | 40,00 € | |
| Missionsfest | -,-- | |
| Übungsabende Singkreis | -,-- | |
| Vereine u. Verbände aus Wangersen, Klein Wangersen und Hohenhausen | -,-- | |
| Altennachmittage | -,-- | |
| Stromkosten pro Kwh von | -,25 € | |
| Küchen- und Geschirrbenutzung im Heimathaus ist grundsätzlich nur mit Gastwirten aus der Gemeinde Ahlerstedt erlaubt. Wangersener, Hohenhausener, Klein Wangersener Bürgern ist die Küchen- und Geschirrbenutzung ohne Gastwirt erlaubt. | ||
| Nach jeder Küchenbenutzung ist das Geschirr vom Hausmeister zu überprüfen. Zerbrochenes Geschirr bzw. nicht mehr vorhandene Sachen sind vom Hausmeister der Gemeinde mitzuteilen, die dann die Rechnung an den Mieter verschickt bzw. vom Hausmeister kassiert wird. | ||
| Die Gema-Gebühren sind grundsätzlich vom Mieter zu tragen. Die Konzessionsabgabe an die Gemeinde ist vom Mieter zu tragen. | ||
| Gastwirte können nicht als Einheimische für Auswärtige das Heimathaus mieten, das Gleiche gilt für Privatpersonen. | ||
| Die Gelder für: | a) private Personen aus dem Dorf von b) Versammlungen | 40,00 € 40,00 € |
| verleiben beim Heimatverein Wangersen | ||
| Entgelte für das Dorfgemeinschaftshaus und Schafstall in Ahrensmoor | ||
| Benutzung Mehrzweckhalle | ||
| Theaterball- 1. Veranstaltung | 300,00 € | |
| Anschlusstage - für jede weitere Veranstaltung | 125,00 € | |
| Erntefest, Feuerwehrball o.ä. | 300,00 € | |
| Frühschoppen, Jubiläen (z.B. 50 Geburtstag), nur Ahrensmoor | pro Person 1,00 € | |
| Maschinenring, Versuchsring | pro Person 2,00 € | |
| Veranstaltungen ohne Tanz | pro Person 2,00 € | |
| Veranstaltungen mit Tanz | pro Person 3,50 € | |
Grüne Hochzeiten, Silberhochzeiten, Goldene Hochzeiten und sonstige Hochzeiten | pro Person 6,00 € | |
Grüne Hochzeiten, Silberhochzeiten, Goldene Hochzeiten und sonstige Hochzeiten | pro Person 3,50 € | |
| Beerdigungen inkl. Küchenbenutzung für Bürger aus der Gemeinde Ahlerstedt | 40,00 € | |
| Versammlungen von auswärtigen Vereinen und Verbänden | 40,00 € | |
| Treibjagd | -,-- | |
| Altennachmittage | -,-- | |
| Missionsfest | -,-- | |
| Vereine und Verbände aus Ahrensmoor | -,-- | |
| Benutzung nur des Anbaues in Ahrensmoor | ||
| Versammlungen von auswärtigen Vereinen und Verbänden | 40,00 € | |
| Veranstaltungen von Ahrensmoorern (Geburtstage usw.) | 40,00 € | |
| Veranstaltungen ohne Tanz | pro Person 2,00 € | |
| Veranstaltungen mit Tanz | pro Person 3,50 € | |
| Vereine und Verbände aus Ahrensmoor | -,-- | |
| Sauna | ||
| Einzelkarte | 4,50 € | |
| Zehnerkarte | 40,00 € | |
| Öffnungszeiten Sauna | ||
| Donnerstag | 13.00 - 16.00 Uhr | Frauen |
| Freitag | 16.00 - 20.00 Uhr | Frauen |
| Samstag | 13.00 - 20.00 Uhr | Männer |
| Miete für Schafstall | ||
| Veranstaltungen für alle Bürger aus der SG Harsefeld, ausgenommen Ahrensmoor | pro Person 3,00 € | |
| Auswärtige Sportvereine innerhalb der SG Harsefeld | 90,00 € | |
| Veranstaltungen von Ahrensmoorern | 40,00 € | |
| Küchen- und Geschirrbenutzung in der Halle ist grundsätzlich nur mit Gastwirten aus der Gemeinde Ahlerstedt erlaubt. Ahrensmoorer Bürgern ist die Küchen- und Geschirrbenutzung ohne Gastwirt erlaubt. | ||
| Nach jeder Küchenbenutzung ist das Geschirr vom Hausmeister zu überprüfen. Zerbrochenes Geschirr bzw. nicht mehr vorhandene Sachen sind vom Hausmeister der Gemeinde mitzuteilen, die dann die Rechnung an den Mieter verschickt bzw. vom Hausmeister kassiert wird. | ||
| Gastwirte können nicht als Einheimische für Auswärtige das Heimathaus mieten, das Gleiche gilt für Privatpersonen. | ||
| Geschirr aus der Halle darf nicht zum Schafstall gebracht und benutzt werden. | ||
| Stromkosten pro Kwh von | 0,25 € | |
| Telefongebühren pro Einheit | 0,35 € | |
| Gasverbrauch pro m3 | 0,50 € | |
| Die Gema-Gebühren sind grundsätzlich vom Mieter zu tragen. Die Konzessionsabgabe an die Gemeinde ist vom Mieter zu tragen. | ||
| Die Gelder für: | a) private Personen aus dem Dorf b)Versammlungen | 40,00 € 40,00 € |
verbleiben beim Heimatverein oder der Dorfgemeinschaft Ahrensmoor | ||
| Entgelte für das Dorfgemeinschaftshaus Ottendorf | ||
| Veranstaltungen (Erntefest u.ä.) mit Wirt aus Ottendorf und Klethen | 65,00 € | |
| Veranstaltungen (Geburtstage) für Ottendorf und Klethen | 40,00 € | |
| Private Veranstaltungen nur von Auswärtigen aus dem Bereich der Gemeinde Ahlerstedt und von auswärtigen Vereinesmitgliedern (nur mit Gastwirt aus dem Ort möglich). | ||
| ohne Tanz | pro Person 2,00 € | |
| mit Tanz | pro Person 3,50 € | |
| Beerdigung einschl. Küchenbenutzung für Bürger aus der Gemeinde Ahlerstedt | 40,00 € | |
| Versammlungen von auswärtigen Vereinen und Verbänden | 40,00 € | |
| Missionsfest | -,-- | |
| Vereine und Verbände aus Ottendorf und Klethen | -,-- | |
| Stromkosten pro Kwh von | 0,25 € | |
| Küchen- und Geschirrbenutzung im Heimathaus ist grundsätzlich nur mit Gastwirten aus der Gemeinde Ahlerstedt erlaubt. Wangersener, Hohenhausener, Klein Wangersener Bürgern ist die Küchen- und Geschirrbenutzung ohne Gastwirt erlaubt. | ||
| Nach jeder Küchenbenutzung ist das Geschirr vom Hausmeister zu überprüfen. Zerbrochenes Geschirr bzw. nicht mehr vorhandene Sachen sind vom Hausmeister der Gemeinde mitzuteilen, die dann die Rechnung an den Mieter verschickt bzw. vom Hausmeister kassiert wird. | ||
| Die Gema-Gebühren sind grundsätzlich vom Mieter zu tragen. Die Konzessionsabgabe an die Gemeinde ist vom Mieter zu tragen. | ||
| Gastwirte können nicht als Einheimische für Auswärtige das Sport und Freizeitheim mieten, das Gleiche gilt auch für Privatpersonen. | ||
| Die Gelder für | a) private Personen aus dem Dorf von b) Versammlungen | 40,00 € 40,00 € |
| verbleiben bei der Dorfgemeinschaft | ||
| Entgelte für das Sport- und Freizeitheim Oersdorf | ||
| Veranstaltungen (Erntefest u.ä.) mit Wirt, aus dem Ort Oersdorf | 65,00 € | |
| Veranstaltungen für Oersdorfer (Geburtstage) | 40,00 € | |
| Private Veranstaltungen nur von Auswärtigen aus dem Bereich der Gemeinde Ahlerstedt und von auswärtigen Vereinesmitgliedern (nur mit Gastwirt aus dem Ort möglich). | ||
| ohne Tanz | pro Person 2,00 € | |
| mit Tanz | pro Person 3,50 € | |
| Beerdigung einschl. Küchenbenutzung für Bürger aus der Gemeinde Ahlerstedt | 40,00 € | |
| Versammlungen von auswärtigen Vereinen und Verbänden | 40,00 € | |
| Missionsfest | -,-- | |
| Vereine und Verbände aus Oersdorf | -,-- | |
| Altennachmittage | -,-- | |
| Stromkosten pro Kwh von | 0,25 € | |
| Küchen- und Geschirrbenutzung im Heimathaus ist grundsätzlich nur mit Gastwirten aus der Gemeinde Ahlerstedt erlaubt. Wangersener, Hohenhausener, Klein Wangersener Bürgern ist die Küchen- und Geschirrbenutzung ohne Gastwirt erlaubt. | ||
| Nach jeder Küchenbenutzung ist das Geschirr vom Hausmeister zu überprüfen. Zerbrochenes Geschirr bzw. nicht mehr vorhandene Sachen sind vom Hausmeister der Gemeinde mitzuteilen, die dann die Rechnung an den Mieter verschickt bzw. vom Hausmeister kassiert wird. | ||
Die Gema-Gebühren sind grundsätzlich vom Mieter zu tragen. Die Konzessionsabgabe an die Gemeinde ist vom Mieter zu tragen | ||
| Gastwirte können nicht als Einheimische für Auswärtige das Sport und Freizeitheim mieten, das Gleiche gilt auch für Privatpersonen. | ||
| Die Gelder für | a) private Personen aus dem Dorf von b) Versammlungen | 40,00 € 40,00 € |
verbleiben bei dem Heimatverein oder der Dorfgemeinschaft | ||